Braunschweig. Auf dem Parkplatz "An der Martinikirche" ist das Parken jetzt gebührenpflichtig. Darauf weist die Stadt Braunschweig in einer Pressemeldung hin.
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Das Ziel, mit der Ausweitung der Parkgebührenpflicht eine einheitliche Parkregelung in der gesamten Innenstadt zu schaffen, sei so auch in diesem Bereich umgesetzt. Bislang galt dort eine Parkscheibenregelung.
Längeres Parken möglich
Mit der Gebührenpflicht verlängert sich die Höchstparkdauer: Sie liegt jetzt bei drei Stunden statt bisher einer Stunde. Weitere Informationen rund um das Parken in Braunschweig auf www.braunschweig.de/parken.
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