IG BAU: "Hygiene und faire Bezahlung in der Landwirtschaft gehen Hand in Hand"

Die Gewerkschaft erinnert daran, dass besonders Gesundheitsrisiken in der Landwirtschaft durch ausreichende Hygiene minimiert werden sollten.

Pflanzen und Ernten auf den Feldern mit „Hygiene-Extras“: „Fließendes Wasser zum regelmäßigen Händewaschen ist Pflicht – und das übliche Mobil-WC ohne Wasseranschluss damit tabu“, fordert die Agrar-Gewerkschaft IG BAU. Fotomontage.
Pflanzen und Ernten auf den Feldern mit „Hygiene-Extras“: „Fließendes Wasser zum regelmäßigen Händewaschen ist Pflicht – und das übliche Mobil-WC ohne Wasseranschluss damit tabu“, fordert die Agrar-Gewerkschaft IG BAU. Fotomontage. | Foto: IG BAU

Region. „Durch die Corona-Krise ist die Landwirtschaft auf etwas angewiesen, was es schon lange nicht mehr gab: Darauf, dass alle vor Ort mit anpacken. Auf ein ‚Pflanzen und Ernten – zu (fast) 100 Prozent‘“, sagt Dieter Großmann von der IG BAU Nord-Ost-Niedersachsen. Allerdings dürfe das nicht um jeden Preis geschehen, warnt die Agrar-Gewerkschaft: Lohn und vor allem auch Hygienestandards seien wichtig.


„Wer Schüler, Studenten oder Flüchtlinge für die Arbeit auf dem Feld anheuert, der muss sie auch fair bezahlen“, verlangt der Bezirksvorsitzende der IG BAU Nord-Ost-Niedersachsen. Auch in der Landwirtschaft gelte der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde.
Neben der Bezahlung sei aber auch die Hygiene bei der Arbeit auf den Feldern wichtig – sogar das A und O: Es komme darauf an, auch draußen das regelmäßige Händewaschen und Desinfizieren sicherzustellen. „Das bedeutet, dass die Toilette am Feldrand einen Wasseranschluss braucht. Das sonst übliche Mobil-WC reicht hier nicht. Denn ohne Wasser – kein Händewaschen“, macht Dieter Großmann deutlich.„Was auch tabu ist: die Sammelfahrt von Feld zu Feld. Neun-Mann-Bullis dürfen nicht mehr voll besetzt zum Einsatz kommen“, sagt Großmann. Erntehelfer sollten möglichst alleine und mit dem eigenen Auto, Motorroller oder Fahrrad zur Feldarbeit fahren. Dafür müsse ihnen der Landwirt eine Entschädigung bezahlen.

„Die Corona-Gefahr lauert überall. Pflanz- und Erntehelfer dürfen das bei ihrem Einsatz unter freiem Himmel nicht vergessen. Es ist die Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitsplätze und Unterkünfte so einzurichten, dass die Hygienestandards einfach einzuhalten sind. Wer Fragen und Probleme hat, sollte sich an die IG BAU oder an das örtliche Gesundheitsamt wenden“, so Dieter Großmann.

Wer sich als Pflanz- oder Erntehelfer bewerben möchte, findet Jobs und weitere Infos hier. Stellenangebote gibt es auch auf dem Portal „Das Land hilft“ vom Bundeslandwirtschaftsministerium (weiter: „Zur Plattform“).


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