Gifhorner Schlosswiesen: Glas-Verbot an Himmelfahrt

An Himmelfahrt gelten in Gifhorn wieder besondere Regelungen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Gifhorn. In einer gemeinsamen Presseerklärung weisen Landkreis, Stadt und Polizei auf die Regelungen hin, die an Himmelfahrt im Bereich der Schlosswiesen gelten.



Auf den Gifhorner Schlosswiesen werden auch in diesem Jahr an Christi Himmelfahrt wieder zahlreiche Besuchende erwartet. Um eine friedliche Atmosphäre gewährleisten zu können, setzen die jeweiligen Verantwortlichen der Gifhorner Stadt- und Kreisverwaltung, der
Polizeiinspektion Gifhorn sowie des Aller-Ohre-Ise-Verbands auf ein seit Jahren bewährtes Konzept.


Keine Glasflaschen


Für den Bereich der Schlosswiesen gilt wie in den Vorjahren auch ein absolutes Glasflaschenverbot. Ebenso sind der Konsum und das Mitführen von branntweinhaltigen Getränken auf der gesamten Fläche untersagt. Das Verbot gilt vom 14. Mai, 0 Uhr, bis zum 15. Mai , 7 Uhr.


Personen, die entgegen dem Verbot Glasflaschen oder branntweinhaltige Getränke zu den Schlosswiesen mitbringen, dürfen das Gebiet nicht betreten. Bei Verstößen gegen die Verbote wird die Polizeiinspektion Gifhorn auch in diesem Jahr konsequent einschreiten.

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