Goslar. Am gestrigen Mittwoch musste sich ein 21-Jähriger vor dem Amtsgericht in Goslar wegen schwerer fahrlässiger Brandstiftung verantworten. Er wohnte in dem Haus am Stadtpark in Oker, welches am 19. Dezember vergangenen Jahres durch einen verheerenden Großbrand fast vollständig zerstört wurde. Das Gericht sah die Schuld als erwiesen und verurteilte den Heranwachsenden neben einer sechsmonatigen Betreuung zu einer Spende von insgesamt 500 Euro an die Jugendfeuerwehr in Goslar.
Mit dieser Maßnahme sei die Richterin bereits über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus gegangen. Der 21-Jährige soll fahrlässig schwere Brandstiftung begangen haben, indem er im Kochbereich seiner Wohnung Würstchen in einem mit Speiseöl gefüllten Topf braten wollte, diese dann wahrscheinlich einfach vergaß und die Wohnung verließ. Das Fett im Kochtopf geriet daraufhin in Brand, welcher schlussendlich zum Vollbrand der gesamten Wohnung mit einem geschätzten Sachschaden in Höhe von 350.000 Euro geführt hat.
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Täter bestreitet, den Herd angelassen zu haben
Während der Verhandlung bestritt der Beschuldigte, den Herd angelassen zu haben und behauptete, er habe zwei Tage zuvor Würstchen gekocht und nicht, als er gegangen sei. "Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung und hier insbesondere der Aussage des Brandsachverständigen war diese Behauptung aber als widerlegt anzusehen", erklärt Urte Schwerdtner, stellvertretende Pressesprecherin des Amtsgerichtes Goslar und führt aus: "Es war nachweisbar, dass der Brand in diesem Küchenbereich entstanden ist und es war auch nachweisbar, dass auf dem Herd bei der Brandentstehung ein Kochtopf stand, in dem Speise- und Frittierrückstände zu finden waren." Ebenso hätten die Brandermittler aufgrund des Nichtvorhandenseins von Rußspuren auf dem fraglichen Kochfeld beweisen können, dass die Herdplatte beim Ausbruch des Feuers eingeschaltet gewesen sein musste. "Andere Brandentstehungsherde konnten ausgeschlossen werden. Es lag noch eine Schöpfkelle im Kochtopf, Würstchen lagen neben dem Herd, die Gesamtuntersuchung ergab, dass das Feuer an genau dieser Stelle ausgebrochen sein muss."
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"Zivilrechtlich wird noch einiges auf ihn zukommen"
Der 21-Jährige sei vorher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten. Die Jugendhilfe bescheinigte ihm eine sogenannte "Reifeverzögerung", diese wird angenommen, wenn bei der Person zur Tatzeit eher die Reife eines Jugendlichen als eines Erwachsenen anzunehmen ist. Aus diesem Grund wurde die Verhandlung unter Jugendstrafrecht geführt, welches laut Schwerdtner eher einen Erziehungs- statt einen Sanktionsgedanken verfolge.
Mit dem Abschluss des Strafprozesses sei das Ende der Fahnenstange für den 21-Jährigen jedoch noch nicht erreicht. "Losgelöst vom Jugendstrafverfahren wird auf den Verurteilten noch einiges an zivilrechtlichen Ansprüchen zukommen", prognostiziert die Sprecherin abschließend. Dies umfasse beispielsweise Schadenersatzforderungen von Versicherungen, die dann für die Dauer von 30 Jahren geltend gemacht werden könnten.
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