Niedersachsen. Der niedersächsische CDU-Vorsitzende Bernd Althusmann forderte gegenüber der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" am heutigen Freitag die Feststellung eines landesweiten Katastrophenfalles, um in der aktuellen Lage der Pandemie schnell einsatzfähig zu sein (regionalHeute.de berichtete). Das Innenministerium entgegnet dem nun in einer Pressemitteilung, dass es hierfür vorher der Feststellung einer "epidemischen Lage von nationaler Trageweite" bedürfe - diese ist aber gestern ausgelaufen. Ohnehin böte ein Katastrophenfall "keinen einsatztaktischen Mehrwert."
Das Innenministerium hätten zu der Angelegenheit zahlreiche Anfragen erreicht. Das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz sehe im Paragrafen 27 a auch eine Regelung vor, die es ermögliche, den Katastrophenfall oder auch ein außergewöhnliches Ereignis landesweit festzustellen, solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite oder eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt sei. "Die epidemische Lage von nationaler Tragweite ist bekanntlich am gestrigen Tage ausgelaufen. Eine Feststellung einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite liegt aktuell nicht vor", so das Innenministerium.
"Kein einsatztaktischer Mehrwert"
Ungeachtet dessen böte die Feststellung einer landesweiten Katastrophenlage aktuell keinen einsatztaktischen Mehrwert. "Zunächst ist festzuhalten, dass die Pandemie eine Gesundheitslage ist. Dafür stehen die Gesundheitsdienste, wie öffentliche Gesundheitsdienste, Krankenhäuser und weitere in der Verantwortung. In Überlast- oder Sondersituationen werden aus anderen Bereichen jederzeit die erforderlichen Maßnahmen ergriffen", erklärt das Ministerium weiter. So unterstütze der Katastrophenschutz Niedersachsen seit Anbeginn der Pandemie die zu veranlassenden Hilfsmaßnahmen. Transportlogistik für Pandemieschutzartikel, zentrale Logistik über das Zentrallager Katastrophenschutz sowie die Beschaffung und Verteilung von Schnelltests für Niedersachsen laufen seitdem auch ohne landesweiten Katastrophenfall.
"Können keine Intensivstationen substituieren"
Für den Bereich des Aufbaus und des operativen Betriebes der Impfzentren wurde das außergewöhnliche Ereignis von landesweiter Tragweite festgestellt und damit die erforderliche Unterstützungsleistung jederzeit und erfolgreich sichergestellt. Eine zentrale landesweite Leitung im Katastrophenschutz neben dem Verantwortungsbereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes in einem bestehenden Weisungsverhältnis zwischen Ministerium und Gesundheitsämtern erscheine im Lichte der aktuellen Lage laut dem Innenministerium jedoch nicht angezeigt. "Einsatzmittel des Katastrophenschutzes können keine Intensivstationen, Intensivrettungswagen oder ähnliches substituieren", stellt das Ministerium klar.
"Einsatzmittel des Katastrophenschutzes können keine Intensivstationen, Intensivrettungswagen oder ähnliches substituieren."
Aktuell gebe es keine Anforderungen, die einen Einsatz der niedersächsischen Katastrophenschutzfähigkeiten erfordern würden. Die Pandemielage werde im Kompetenzzentrum Großschadenslagen in enger Zusammenarbeit mit dem für Gesundheit zuständigen Ministerium täglich gesichtet und aufgearbeitet. Sollte sich eine Situation entwickeln, die andere Einsatzanforderungen stellt, würde die Landesregierung die erforderlichen Schritte einleiten. Die Lage in Niedersachsen sei dabei aktuell sicherlich auch nicht mit der Situation in Bayern oder Sachsen vergleichbar.
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