Justiz fährt langsam hoch: Gerichtsverhandlungen ab Mai wieder möglich

Verhandlungen sollen ab dem 4. Mai unter Schutzmaßnahmen oder audiovisuell wieder durchgeführt werden.

Ab dem 4. Mai sollen mündliche Gerichtsverhandlungen wieder durchgeführt werden (Symbolbild).
Ab dem 4. Mai sollen mündliche Gerichtsverhandlungen wieder durchgeführt werden (Symbolbild). | Foto: Pixabay

Region. Die niedersächsische Justiz fährt ihren Betrieb in diesen Tagen Schritt für Schritt wieder höher, Stück für Stück in Richtung Normalität. Mündliche Verhandlungen sollen im ganzen Land spätestens ab dem 4. Mai wieder verstärkt durchgeführt werden. Darüber informiert das Niedersächsische Justizministerium.


Justizministerin Barbara Havliza: „Die Justiz in Niedersachsen musste ihre Arbeit vor fünf Wochen ruckartig herunterfahren. Wichtige und dringende Verfahren wurden verhandelt und entschieden. Im Home Office wurden viele Urteile geschrieben und Akten bearbeitet. Aber jetzt soll es auch in den Sitzungssälen weitergehen. Der Kern vieler Gerichtsverfahren ist das Zusammentreffen im Gericht. Das gilt nicht nur für Strafverfahren. In diesen Tagen warten insbesondere die Arbeitsgerichte darauf, mit der Arbeit loszulegen, denn in den vergangenen Wochen sind dort viele Kündigungsschutzklagen eingegangen."

Leitlinien


Das Justizministerium hat dazu die folgenden Leitlinien vorgegeben:

Verhandlungen und sonstige Anhörungen dürfen nur in geeigneten Sitzungssälen oder anderen Räumlichkeiten stattfinden. Diese sollten ausreichend groß sein, um den Mindestabstand zu gewährleisten. Die Bestuhlung muss reduziert, die Belüftung und Desinfektion sichergestellt werden. Als weitere Schutzmaßnahmen wurde angeregt, in den Gerichtsgebäuden Klebestreifen am Boden aufzubringen, insbesondere für die Visualisierung notwendiger Abstände. Spuckschutzwände in Sitzungssälen sollen aufgebaut, Schutzmasken sollen zum Einsatz kommen.

Audiovisuelle Verhandlungen


Die Richter entscheiden über den Fortgang ihrer Verfahren selbstverständlich unabhängig. Das Ministerium hat sie jedoch um Prüfung gebeten, ob Entscheidungen nach den jeweiligen Prozessordnungen auch ohne mündliche Verhandlung erfolgen können. Insbesondere wurde mit Erlass vom 17. April um Prüfung gebeten, ob Verhandlungen auch audiovisuell durchgeführt werden können. Das Oberlandesgericht Celle habe darauf bereits positiv reagiert.

Schutzmaske Pflicht!


Die Gerichte wurden aufgefordert, die Vergabe der Sitzungssäle mit einem zentralen Termin- und Sitzungsaalmanagement zu koordinieren. Ein Mund-Nasen-Schutz wird für Besucher Pflicht werden. Verfahrensbeteiligte sowie Besucher müssen sich in ein Kontaktformular eintragen, um dem Gesundheitsamt gegebenenfalls eine bessere Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten zu ermöglichen.

Die Umsetzung dieser Vorgaben und Empfehlungen obliegt den einzelnen Gerichten und Staatsanwaltschaften, sie orientiert sich im Detail an den Gegebenheiten vor Ort (Größe des Gerichts, Publikumsaufkommen, bauliche Zustände, Personal).

Infektionsschutz hat Priorität


Justizministerin Havliza: „Der Infektionsschutz aller Justizangehörigen sowie der Besucherinnen und Besucher unserer Einrichtungen steht weiter im Vordergrund. Deshalb muss es mit Augenmaß vorangehen, wir dürfen nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Bereits jetzt bedanke ich mich außerordentlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der niedersächsischen Justiz für ihren couragierten Einsatz in diesen so herausfordernden Wochen. Der Rechtsstaat funktioniert - auch in Krisenzeiten."


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