Kanzleramt: Gaspreisbremse soll rückwirkend ab 1. Februar gelten

Die Gaspreisbremse soll die Verbraucher nach den Plänen der Bundesregierung bereits ab dem 1. Februar entlasten.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die Gaspreisbremse soll die Verbraucher nach den Plänen der Bundesregierung bereits ab dem 1. Februar entlasten. Das geht aus einem Beschlussvorschlag des Bundeskanzleramts für die MPK am Mittwoch hervor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben) berichten.


Die Gaspreisbremse werde, wie von der zuständigen Expertenkommission vorgeschlagen, zum 1. März eingeführt. "Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt." Dem Vorschlag der Expertenkommission folgend, erhalten die Verbraucher demnach eine "regelmäßige monatliche Entlastung", die sich an 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bemesse. "Als Vorjahresverbrauch gilt die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde", heißt es in dem Entwurf weiter.

Der Gaspreis wird für diesen Verbrauch auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Bei Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Der Beschlussentwurf hat den Stand vom 1. November, 12:15 Uhr. Wenn Bürger weniger Gas bzw. Wärme verbrauchen, könnten sie ihre Gasrechnung über die Entlastung durch die Gaspreisbremse hinaus weiter reduzieren, beschreibt das Kanzleramt das Modell für die Gaspreisbremse.

"Denn die monatliche Entlastung durch die Gaspreisbremse muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn die tatsächliche Verbrauchsmenge deutlich unter den 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegt. Das bedeutet, dass Bürger bei jeder gesparten Kilowattstunde Gas den aktuell hohen Marktpreis pro Kilowattstunde sparen - der deutlich über dem gedeckelten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde liegt." Die Bundesregierung stellt 200 Milliarden Euro zur Finanzierung der Gaspreisbremse bereit. Aus den Mitteln soll dem Entwurf zufolge auch eine Härtefallregelung finanziert.

"Es sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können", heißt es in dem Beschlussentwurf des Kanzleramts. "Hierfür sieht der Bund insgesamt 12 Milliarden Euro vor."


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