Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die neue Obergrenze für die Parteienfinanzierung für nichtig erklärt. 2018 hatte der Bundestag mit der Mehrheit von Union und SPD dafür gestimmt, dass die Parteien ab 2019 insgesamt rund 25 Millionen Euro mehr an staatlichen Geldern bekommen sollen als ursprünglich vorgesehen.
Insgesamt sollte es damit ab 2019 dann 190 Millionen Euro aus der Staatskasse geben. Ein hiergegen gerichteter Normenkontrollantrag von FDP, Grünen und Linke dagegen war in Karlsruhe erfolgreich. Auch die AfD hatte geklagt, allerdings mit anderen Argumenten. Hierüber will das Bundesverfassungsgericht später entscheiden.
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