Braunschweig/Goslar. Soll einem gehörlosen Kind gegen den Willen seiner Eltern eine Hörprothese (Cochlea-Implantat) implantiert werden? Genau dazu findet am Montag am Goslarer Amtsgericht eine Anhörung statt. Nach unserer Berichterstattung zu diesem Fall erreichte unsere Redaktion eine Stellungnahme vom Deutschen Gehörlosen-Bund, der das Geschehen mit großer Sorge verfolgt.
Das Städtische Klinikum Braunschweig und dessen Chefarzt der Hals-Nasen-Ohren-Abteilung haben offenbar die elterliche Ablehnung einer Hörprothesen-Implantation bei einem eineinhalbjährigen Jungen dem Jugendamt angezeigt. Dieses wiederum bringt den Fall jetzt vor das Familiengericht (regionalHeute.de berichtete). Der Deutsche Gehörlosen-Bund betrachtet die Bemühungen, eine Entscheidung zur Operation des Kindes gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern durchzusetzen, als inakzeptabel. Auch verweist man auf "erhebliche körperliche und psychische Nebenwirkungen" bei einer Cochlea Implantation. Zudem werde verschwiegen, dass kein Implantierter je ein Gehör, wie Hörende dieses kennen, erhalten könne und die Betroffenen mindestens schwerhörig blieben. In seiner Stellungnahme, die wir folgend unkommentiert und ungekürzt veröffentlichen, gibt der Deutsche Gehörlosen-Bund zu bedenken, dass im Zusammenhang mit dem aktuellen Fall es vielen gehörlosen und hörbehinderten Menschen nicht zu verdenken sei, wenn sie sich an längst überwunden geglaubte behindertenfeindliche Tendenzen erinnert fühlten.
Die ungekürzte Stellungnahme
Der Deutsche Gehörlosen Bund e.V., der als Dachverband der Gehörlosenverbände und deren Gehörlosenvereine die Interessen der Gebärdensprachgemeinschaft in Deutschland vertritt, verfolgt mit großer Sorge die derzeitige Auseinandersetzung um die Cochlea Implantation eines gehörlosen Kleinkindes gegen den Willen der gehörlosen Eltern, in Südniedersachsen. Dabei betrachtet der Deutsche Gehörlosen-Bund die Bemühungen, eine Entscheidung zur Operation des Kindes gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern durchzusetzen, als inakzeptabel.
Ausgangspunkt ist hierbei eine medizinisch-technische Methode, die Cochlea Implantation (CI), die fachlich gesehen einen Wahleingriff und keine lebensnotwendige Maßnahme darstellt. Sie ist medizinisch-psychologisch nicht unumstritten und weist ebenso erhebliche körperliche und psychische Nebenwirkungen auf. Bei der Argumentation der CI-Fachleute wird ausschließlich die positive Zielsetzung, d.h. das Hören Können, in den Vordergrund gerückt. Nicht berücksichtigt werden bei dieser Argumentation die vielfältigen Nachteile und Gefahren, denen ein Teil der implantierten Personen dadurch ausgesetzt wird. Zudem wird verschwiegen, dass kein Implantierter je ein Gehör, wie Hörende dieses kennen, erhalten kann und die Betroffenen mindestens schwerhörig bleiben. Trotz intensiver Hör- und Sprachtherapie erreichen zudem viele implantierte junge Menschen keinen vollständigen Spracherwerb.
Daher ist das Angebot einer bimodalen und bilingualen Sprachentwicklung von Kindern mit einer Hörbehinderung zur Sicherstellung der ausreichenden Entwicklung ihrer sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten, gerade in der frühkindlichen Phase, von großer Bedeutung. Durch das ausschließliche Verlassen auf die Hörverbesserung durch das Cochlea-Implantat wird diese Entwicklung nicht selten gestört. Ebenso werden die Alternativen und positiven Aspekte des Lebens gehörloser Menschen außer Acht gelassen. Durch die bimodale bilinguale Sprachkompetenz, einschließlich der deutschen Laut-/Schriftsprache und der Deutschen Gebärdensprache, kann ein kommunikativ, bildungstechnisch, beruflich, sozial und emotional gleichwertiges Leben ermöglicht werden. Nicht umsonst lassen aufgrund unterschiedlichster Irritationen nicht wenige Betroffene nach einigen Jahren ihre Cochlea-Implantate wieder explantieren.
Dazu muss angemerkt werden, dass die meisten im Rahmen der Implantationen Tätigen keine oder nur sehr wenige Informationen über die Gehörlosen-/Gebärdensprachgemeinschaft und kaum Erfahrungen mit diesen haben. Diese sehen in der Gehörlosigkeit nicht selten etwas Negatives und Auszumerzendes. Um in der Vor- und Nachsorge sowie bei der Förderung von CI-implantierten Kindern alle Aspekte berücksichtigen zu können, u.a. durch die Vermittlung positiver gehörloser Vorbilder, wurde seit Jahren wiederholt von Gehörlosenverbänden den verschiedenen CI-Zentren das Angebot einer Zusammenarbeit, z.B. in der Elternberatung, gemacht. Bislang ist es jedoch nirgendwo zu einer anhaltenden Zusammenarbeit gekommen, was der Deutsche Gehörlosen-Bund außerordentlich bedauert. Dies, wie auch viele Berichte Betroffener, zeigen auch, dass die ärztliche Aufklärung und Versorgung oftmals die Verpflichtung zur ausgewogenen und die möglichen Alternativen ausreichend berücksichtigenden Beratung vermissen lässt.
Auf dem Hintergrund dieser relativen Behandlungsmethode ist es aus unserer Sicht umso kritischer zu betrachten, dass mit juristischen Mitteln versucht wird, das hohe Gut des elterlichen Willens zu übergehen. Dabei macht besonders betroffen, dass dieses gerade bei Eltern versucht wird, die als selbst Betroffene noch besser um die Situation ihres gehörlosen Kindes wissen. Insbesondere gehörlose Eltern können ihrem gehörlosen Kind zahlreichere und bessere Lebenswerkzeuge, einschließlich der Gebärdensprache und einer voll funktionsfähigen familiären Einbeziehung und Entwicklung, vermitteln und ermöglichen. Die Abwägung von Förderungswegen für ihre Kinder, die ihre berechtigten und z.T. schwerwiegenden Vor- und Nachteile haben, kann und muss auch gehörlosen Eltern vorbehalten bleiben.
Im Zusammenhang mit dem aktuellen Fall ist es vielen gehörlosen und hörbehinderten Menschen nicht zu verdenken, wenn sie sich an längst überwunden geglaubte behindertenfeindliche Tendenzen erinnert fühlen. Daher sollte vor einer abschließenden Beurteilung, neben anderen, auch die Frage stehen, ob das Bestreben einer Implantation gegen den Elternwillen auch erfolgen würde, wenn die betroffenen Eltern hörend wären.
Der Deutsche Gehörlosen Bund e.V. wird dieses Verfahren, wie auch insgesamt die Entwicklung der Cochlea-Implantationen, vor allem im Hinblick auf die Akzeptanz und Berücksichtigung von Gehörlosigkeit und Gebärdensprache, weiterhin kritisch verfolgen.
Weitere Informationen zu den Positionen des DGB können den Stellungnahmen zur CI-Diskussion auf der Homepage des DGB entnommen werden. Auch wenn diese bereits älter sind, besitzen sie nach wie vor ihre Gültigkeit. Sie finden diese unter den untenstehenden Links (Internetquellen). Für weitere Informationen können Sie auf der Homepage des DGB unter http://www.gehoerlosen-bund.de/publikationen%20-%20projekte/bestellung, die drei Broschüren, Mein Kind (2011), Sprachen bilden (2016) und Bilingual aufwachsen 2. Auflage (2016), finden.
Internetquellen:
Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V. zum Cochlea-Implantat (CI) (2006)
URL: http://www.gehoerlosen-bund.de/browser/752/dgb_stellungnahme_ci.pdf
Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen-Bundes e. V. zu den Kommentaren zum Cochlea Implantat von Sabine Fries und Thomas Geißler vom 29. Mai 2008 anlässlich des 3. Deutschen CI-Tags 2008 und den darauf erfolgten Reaktionen (18.06.2008)
URL: http://www.gehoerlosen-bund.de/browser/755/dgbstellungnahmecifriesgeissler.pdf
Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V. zu dem Artikel „Haben gehörlose Kleinkinder ein Recht auf ein Cochlea-Implantat?“ von S. Müller und A. Zaracko, erschienen in der Zeitschrift Nervenheilkunde Heft 4/2010, Seite 244–249 (22.06.2010)
URL: http://www.gehoerlosen-bund.de/browser/683/dgb_stellungnahme_2010_02.pdf
Resolution der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten-Selbsthilfe und Fachverbände e.V., zur einseitigen Beeinflussung von Eltern hörbehinderter Kinder zum CI (13.11.2010)
URL: http://www.gehoerlosen-bund.de/browser/568/DG_resolution.pdf
Lesen Sie auch:
https://regionalbraunschweig.de/zwangsoperation-klinik-chefarzt-soll-eltern-angezeigt-haben/
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