Konsequenzen unklar: Rechtsunsicherheit bei Impfpflicht ausgemacht

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Gewerkschaft ver.di sehen eine Rechtsunsicherheit bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Gewerkschaft ver.di sehen eine Rechtsunsicherheit bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. "Wir müssen ab 15. März den Gesundheitsämtern melden, von wem wir keinen Nachweis über eine Impfung bekommen haben", sagte DKG-Vorstandschef Gerald Gaß den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).



Dann müsse das Gesundheitsamt auf diese Personen zugehen, ihnen eine Frist setzen, bis zu der sie den Nachweis erbringen müssen und die Krankenhäuser dann über den aktuellen Stand informieren. "Unklar ist aber, was das für uns bedeutet, wenn die Mitarbeiter ab 15. März keinen Impfnachweis vorlegen", sagte Gaß. "Stellen wir die Mitarbeiter dann frei und ist das arbeitsrechtlich eindeutig geklärt?" Nach Einschätzung der DKG-Juristen sei es das nicht. Für Beschäftigte in der Patientenbehandlung, für die kein Homeoffice möglich ist, bedeute das Fehlen einer Impfung praktisch ein Betretungsverbot der Arbeitsstelle. "In diesem Fall können aus unserer Sicht auch keine Gehaltszahlungen mehr stattfinden fließen", so Gaß. "Alles andere lässt sich den anderen Mitarbeitern gegenüber nicht rechtfertigen."

"Juristen raufen sich schon jetzt die Haare"


Er fordert eine juristische Klarstellung, um Missverständnisse zu vermeiden. Auch bei ver.di sieht man offene Fragen: "Unsere Rechtsabteilungen stellen sich auf mehr Nachfragen nach Rechtsschutz ein", sagte Sylvia Bühler, Gesundheitsexpertin im ver.di-Bundesvorstand, den Funke-Zeitungen. "Den werden wir geben, wenn jemand die Kündigung erhält, weil er dem Arbeitgeber keinen Impfnachweis vorgelegt hat." Auch laut Bühler wird es "kompliziert" beim Thema Freistellung ohne Gehaltszahlung. "Da raufen sich unsere Juristinnen und Juristen schon jetzt die Haare", erklärte sie. Aber es könne nicht sein, dass Ungeimpfte mit Lohn freigestellt würden, während die geimpften Beschäftigten zusätzliche Arbeit erledigen müssen. Das ist eine sehr schwierige Diskussion in Belegschaften und Betrieben. "Es wird unruhig werden", vermutet Bühler. Die Gewerkschaft spricht sich dagegen aus, Beschäftigten wegen fehlenden Impfnachweisen zu kündigen. "Niemand darf dem Gesundheitswesen ganz verloren gehen, wir brauchen alle Arbeitskräfte", erklärte Bühler.

Gerade in Regionen mit einer geringen Impfquote fänden sich auch mehr ungeimpfte Beschäftigte. "Dort würde die Neuregelung die Situation in den Einrichtungen also überdurchschnittlich verschärfen", so die Gewerkschafterin. ver.di plädiert deshalb für die direkte Ansprache ungeimpfter Beschäftigter und Aufklärung. Die Spielräume seien noch nicht ausgereizt. "Die Impfkampagne ist in dieser Hinsicht weit unter ihren Möglichkeiten geblieben", sagte Bühler.


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