Krimi um VW-Abhöraffäre: Was hat ein Großbrand in Grasleben damit zu tun?

Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit einen möglichen Zusammenhang. In dem abgebrannten Haus soll ein Verdächtiger gewohnt haben.

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Ende Mai brannte ein Fachwerkhaus in Grasleben ab. Hat dies etwas mit der VW-Abhöraffäre zu tun?
Ende Mai brannte ein Fachwerkhaus in Grasleben ab. Hat dies etwas mit der VW-Abhöraffäre zu tun? | Foto: Feuerwehr Grasleben

Region. Ende Juli wurde bekannt, dass es bei der Volkswagen AG im Zusammenhang mit einem Konflikt mit dem Zulieferer Prevent einen Abhörskandal gegeben hat. Eine Anzeige wurde erstattet und auch ein VW-Mitarbeiter als Verdächtiger ausgemacht. Doch nun könnte der Krimi erst so richtig los gehen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig schließt einen Zusammenhang mit einer Brandstiftung in Grasleben (regionalHeute.de berichtete) nicht aus.


Ein möglicher Zusammenhang zu dem Brandverfahren in Grasleben in der Nacht zum 26. Mai werde von der Staatsanwaltschaft geprüft. Einzelheiten könnten nicht genannt werden, erklärt Erste Staatsanwältin Julia Meyer auf unsere Anfrage. Das Online-Magazin "Business Insider" berichtet, dass in dem abgebrannten Haus genau der Manager gewohnt habe, der von Volkswagen als Verdächtiger in der Abhöraffäre ausgemacht worden war und vom Konzern inzwischen freigestellt wurde. Bei dem Feuer wurde das Haus komplett zerstört. Menschen kamen aber nicht zu Schaden.

Verletzung von Geschäftsgeheimnissen?


Der Manager soll laut "Business Insider" in der Compliance-Abteilung von Volkswagen beschäftigt gewesen sein und die internen Sitzungen seines Arbeitgebers heimlich mitgeschnitten haben. Doch die Staatsanwaltschaft bestätigt derzeit nicht, dass gegen konkrete Personen ermittelt werde. "Die Ermittlungen in den Abhörverfahren laufen, gegenwärtig kann ich Ihnen noch keine Details nennen", so Julia Meyer. Als zu verfolgende Delikte kämen nach vorläufiger rechtlicher Würdigung des Sachverhaltes die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in Betracht.


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