Kritik an schwammigen Formulierungen in EU-Lieferketten-Gesetz

An den Plänen der Europäischen Union, nach denen Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden sollen, Menschenrechte und Umwelt zu schützen, gibt es Kritik.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. An den Plänen der Europäischen Union, nach denen Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden sollen, Menschenrechte und Umwelt zu schützen, gibt es Kritik. Der Entwurf einer entsprechenden Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette vom Rohstoff bis zum fertigen Produkt Verantwortung für Arbeitnehmer und Umwelt übernehmen müssen.


Das wirtschaftsnahe "Centrum für Europäische Politik" (CEP) kritisiert, dass der Gesetzesentwurf unklar formuliert und dadurch wirtschaftsfeindlich sei, berichtet die "Welt am Sonntag". Grundsätzlich sei der Ansatz sinnvoll, sagte CEP-Jurist Lukas Harta. "Viele Unternehmen leugnen ihre Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt. Dabei kommt ihnen aufgrund grenzüberschreitender Lieferketten eine hohe Bedeutung zu." Von der EU vertretene Werte müssten zwar auch für die Wirtschaft gelten, Brüssel verwässere dieses Ziel aber und mache es für die Firmen schwerer, die Vorgaben zu erfüllen. Insbesondere die Häufung unbestimmter Rechtsbegriffe stifte Verwirrung, heißt es in der Analyse. So solle das Gesetz für "etablierte Geschäftsbeziehungen" gelten, ohne dass klar sei, was darunter zu verstehen sei. Gerade für mittelständische Unternehmen entstünde ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand, wenn sie auf Grundlage schwammiger Definitionen "etablierte" Geschäftspartner identifizieren und das Einhalten von Menschenrechten und Umweltschutz garantieren sollten. Auch andere Aspekte des Gesetzesentwurfs seien unklar formuliert, mahnen die Verfasser. "Die EU stützt sich allein bei ihrer Definition von Menschenrechten auf 19 völkerrechtliche Übereinkommen und Erklärungen, an die sich oft nicht einmal demokratische Staaten halten", so Harta. Für Manager sei so unklar, welche Standards gelten würden. Auch das Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen werde in vielen Staaten völlig unterschiedlich gesehen.

Gegenwärtig beraten das Europäische Parlament und die 27 EU-Mitgliedstaaten über den Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission. Erst in der vergangenen Woche hatte der Bundesverband der Deutschen Industrie erklärt, es sei realitätsfern, dass Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette überwachten. Verpflichtende rechtliche Anforderungen müssten sich auf die direkten Zulieferer beschränken, sonst seien sie in der täglichen Praxis nicht umsetzbar.


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