Land ruft "Katastrophenfall" aus - Das steckt hinter der dramatischen Entscheidung

Auf diese Weise sollen Katastrophenschutzeinheiten zur personellen Ausstattung der Corona-Impfzentren mobilisiert werden können.

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Das Rennen um eine Impfstoffzulassung läuft weltweit auf Hochtouren. Niedersachsen bereitet sich auf die Verteilung von Impfungen vor.
Das Rennen um eine Impfstoffzulassung läuft weltweit auf Hochtouren. Niedersachsen bereitet sich auf die Verteilung von Impfungen vor. | Foto: Pixabay

Region. Die Niedersächsische Landesregierung hat am heutigen Dienstag die Feststellung eines "Außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite" nach dem niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz festgestellt. Mit diesem Beschluss können kommunale Katastrophenschutzeinheiten zum Einsatz kommen. Hinter diesem drastischen Schritt steckt das Ansinnen, möglichst viel Personal für die niedersächsischen Impfzentren zur Verfügung stellen zu können, wie Mirko Temmler, Leiter des Kompetenzzentrums Großschadenslagen in Niedersachsen in der Landespressekonferenz erklärte.


Laut Paragraf 27a des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes kann der Katastrophenfall festgestellt werden, wenn "mehr als die Hälfte der Bezirke" von einem Ereignis betroffen sind oder mehr als die Hälfte der Einheiten eines Fachdienstes für die Bekämpfung des Ereignisses benötigt werden. Die "landesweite Tragweite" bezieht sich dabei eindeutig auf epidemische Lagen. Mit den zum Jahresende verfügbaren ersten Impfstoffen bestehe nun die Chance, so eine Pressemitteilung des Sozialministeriums, einer Erkrankung mit COVID-19 vorzubeugen und das Pandemiegeschehen schrittweise zurückzudrängen. Dafür sei es erforderlich, in kurzer Frist flächendeckend Impfzentren einzurichten. Hier sollen zunächst besonders gefährdete Gruppen und Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich und dann die gesamte Bevölkerung die Möglichkeit einer Schutzimpfung erhalten. Die Länder haben zugesagt, dafür zum 15. Dezember die organisatorischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen.

Mit der Erklärung des Eintrittes eines "außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite" werde aufgrund der derzeit geltenden epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite der Einsatz der kommunalen Katastrophenschutzeinheiten und die Übernahme der zentralen Leitung durch das Land ermöglicht. Zugleich erhalten die Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz einen Freistellungsanspruch, so dass auch sie in großer Zahl für diese Aufgabe zur Verfügung stehen. Wie Claudia Schröder, stellvertretende Leiterin des Corona-Krisenstabes in Niedersachsen auf einer Pressekonferenz am Dienstag erklärte, werde der Einsatz der Helferinnen und Helfer in den Impfzentren voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Zum Einsatz kämen nicht nur Ärztinnen und Ärzte, ihnen unterstellt werden pro Arzt etwa vier "impfberechtigte" Personen. Das betreffe beispielsweise Sanitätspersonal aus Feuerwehr, THW und Bundeswehr, aber auch examinierte Kräfte in Gesundheitsberufen, Notfallsanitäter und weitere. "Wenn sie schnell und schlagkräftig solche Strukturen aufbauen wollen, dann müssen sie auf das Ehrenamt zurückgreifen", so Mirko Temmler, Leiter des Kompetenzzentrums Großschadenslagen im Innenministerium. In Braunschweig ist unter anderem die Stadthalle als Impfzentrum vorgesehen.


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