Region. In der heutigen Pressekonferenz des Corona-Krisenstabes wurde ein 23 Punkte umfassenden Bußgeldkatalog vorgestellt, der die Höhe der Geldbußen bei Verstößen gegen das Kontaktverbot regelt. Das Infektionsschutzgesetz sieht hierfür eine maximale Strafe von 25.000 Euro vor. Die Höhe der Bußgelder wurde im Einzelfall jedoch bislang von den Kommunen unterschiedlich gehandhabt. Der neue Katalog soll nun zu einer Vereinheitlichung führen.
Der Leiter des Krisenstabes, Staatssekretär Heiger Scholz, nennt beispielhaft das Verbot der Öffnung von Diskotheken, Bars, Cafes und Restaurants. Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen der Geschäftsführung bei rechtswidrigem Öffnen der Einrichtung Strafen zwischen 3.000 und 10.000 Euro. Scholz warnt auch davor, diese Lokale zu besuchen: "Es ist ja auch der Besuch verboten, wer die Einrichtungen trotzdem besucht, muss mit einem Bußgeld zwischen 150 und 400 Euro rechnen."
Zusammenkünfte mit mehr als zwei Personen sollen nach dem Vorschlag des Bußgeldkataloges mit 150 bis 400 Euro geahndet werden. Eine Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen könnte 150 Euro kosten. Der Bußgeldkatalog beinhalte bewusst Spielräume. Die exakte Höhe der Strafe richte sich nach der Schwere des Verstoßes, welche Schuld der Betreffende auf sich geladen hat und ob es eine Wiederholungstat ist. Der Staatssekretär betont, dass Besuche zu Hause wieder erlaubt seien. Die Kontakte sollten jedoch auf ein absolutes Minimum begrenzt werden.
Wird sofort ein Bußgeld verhängt?
Staatssekretär Scholz erwähnt immer wieder, dass es sich beim vorliegenden Katalog ausdrücklich um Vorschläge handele. Die entsprechenden Ordnungsbehörden seien angehalten, die Verstöße - wie in anderen Deliktfällen auch - mit Augenmaß zu ahnden. Lediglich die Vereinheitlichung des Strafrahmens solle so gewährleistet werden. "Der Katalog ist für die Breite Öffentlichkeit das, wo man sehen kann, was es einem Wert sein sollte dagegen verstoßen zu müssen. Und nach der alten Regel, wer nicht darauf hören will, wird das eben dann fühlen müssen", meint Scholz.
Ihr Vorgehen werde die Polizei wegen des neuen Kataloges nicht ändern. Die Polizeiinspektion Salzgitter/Wolfenbüttel/Peine erläuterte ihr Vorgehen bereits gegenüber regionalHeute.de - Hierbei werde es laut Heiger Scholz auch bleiben: "Die Polizei wird vorgehen, wie sie immer vorgeht. Wenn sie Leute antrifft, die gegen die Auflagen verstoßen wird sie hingehen, sie ermahnen oder verwarnen. Im Zweifel ist die Einleitung eines Bußgeldverfahrens etwas, was auch die Polizei nur als Eskalationsmittel nutzt, wenn die Leute uneinsichtig sind oder es sehr grobe Verstöße gibt."
Wann können 25.000 Euro Strafe verhängt werden?
Die aktuellen Verordnungen zur Reduzierung sozialer Kontakte basieren auf dem Infektionsschutzgesetz, welches bei Verstößen ein Strafmaß von bis zu 25.000 Euro vorsieht. Diese Höhe kommt aber im Bußgeldkatalog nicht vor. Scholz erklärt dazu, dass diese Strafe verhängt werden könne, wenn Ordnungsbehörden etwa wegen Wiederholung oder Schwere der Tat einen Anlass hierfür sehen.
Der Staatssekretär nennt Beispiele: "Wenn beispielsweise jemandem eine Restaurantkette in Niedersachsen gehört und er hält alle Filialen offen, würde man da vielleicht nicht die 4.000 bis 10.000 Euro verhängen, sondern eben an die Oberkante gehen. Ein weiteres Beispiel wäre bei Leuten, die zum wiederholten Male ein Bußgeldverfahren erhalten müssen, weil sie nicht einsehen, dass die Auflagen für sie auch gelten. Da würde man sicherlich auch über die Grenzen des Bußgeldkataloges hinaus gehen."
Bei Quarantäneverstoß droht Gefängnis
Nachgewiesen mit dem Coronavirus infizierten Personen und deren Kontaktpersonen wird vom Gesundheitsamt eine strenge 14-tägige Quarantäne auferlegt, die entsprechend behördlich kontrolliert wird. Die Quarantäne deckt die maximale Inkubationszeit des Coronavirus ab und kann nur durch das Gesundheitsamt wieder aufgehoben werden (Mehr zur Quarantäne lesen Sie hier). Im Falle eines Verstoßes muss nach Angaben von Heiger Scholz mit drastischeren Strafen gerechnet werden: "Für den reden wir überhaupt nicht über ein Bußgeld, ein Quarantäneverstoß ist keine Ordnungswidrigkeit, es ist eine Straftat. Die ist mit Geldstrafe, beziehungsweise auch mit Haft bedroht."
Den kompletten Bußgeldkatalog können Sie hier einsehen. (PDF)
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