Landesregierung beschließt neue Regelung zur Altersteilzeit für Lehrkräfte




Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, die Altersteilzeit für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ab dem 1. August 2012 wieder einzuführen.

Altersteilzeit können Lehrerinnen und Lehrer beantragen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Ein Beginn ist jeweils zum Schuljahres- oder Schulhalbjahresanfang möglich.

Mit Rücksicht auf die Unterrichtsversorgung wird Lehrkräften in den Schuljahren 2012/13 bis 2014/15 Altersteilzeit zunächst in Form einer ungleichen Verteilung der Arbeitszeit bewilligt: Sie beträgt zu Beginn der Altersteilzeit 80 Prozent der Arbeitszeit und umfasst am Ende 40 Prozent der Arbeitszeit. Im Durchschnitt wird so während der Gesamtdauer der Altersteilzeit die gesetzlich vorgesehene Arbeitszeit (60 Prozent) erbracht.

Vom Beginn des Schuljahres 2015/16 an wird Altersteilzeit durchgängig mit 60 Prozent der Arbeitszeit bewilligt. Dies entspricht dem gesetzlich festgelegten Regelfall. Auf Antrag der Lehrkraft kann auch – wie in den Schuljahren zuvor – abweichend eine ungleiche Arbeitszeitverteilung bewilligt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen.

„Die neue Regelung berücksichtigt die Besonderheiten des Schuldienstes: Wir bieten den Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit der Altersteilzeit und behalten die besonderen Rahmenbedingungen an unseren rund 3.000 Schulen im Blick“, sagte Kultusminister Dr. Bernd Althusmann.


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