Niedersachsen. Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, einen Antrag an den Landtag zu richten, die bisherigen rechtlichen Möglichkeiten des Infektionsschutzes vorsorglich weiter aufrechtzuerhalten. Das kündigt sie in einer Pressemitteilung an. Mit Beschluss vom 7. Dezember 2021 hat der Niedersächsische Landtag gemäß dem Infektionsschutzgesetze des Bundes auf Antrag der Landesregierung festgestellt, dass die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung von COVID-19 in Niedersachsen besteht. Dieser bis zum 6. März befristete Beschluss bildet einen Teil der Grundlage für die derzeit geltenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus.
Seit dem Wegfall der pandemischen Lage findet sich im Infektionsschutzgesetz ein Standardkatalog der zulässigen Maßnahmen, "soweit sie zur Verhinderung der Verbreitung erforderlich“ sind. Hierauf beruhen weite Teile der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Da Gesetz bietet für die Landtage die Möglichkeit, durch Beschluss befristet für jeweils drei Monate die Anwendbarkeit weiterer Maßnahmen festzustellen, solange die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung in dem Land besteht. Ein solcher Landtagsbeschluss ermöglicht zusätzlich die Untersagung von Freizeit- und ähnlichen Veranstaltungen, des Betriebs von Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind, Kulturveranstaltungen oder des Betriebs von Kultureinrichtungen, der Abgabe und des Konsums von Alkohol in der Öffentlichkeit und des Betretens von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen.
Von den Schutzmaßnahmen in der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung beruht ausschließlich das Verbot von Clubs und Diskotheken auf dem Landtagsbeschluss in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz. Es gebe keinerlei Pläne, die weiteren über den Landtagsbeschluss ermöglichten Maßnahmen zu ergreifen. Noch sei nicht absehbar, ob auch über den 6. März hinaus Untersagungen des Betriebs von Diskotheken weiter aufrechterhalten werden müssen. Vor dem Hintergrund der noch steigenden Inzidenzen sollen diese Möglichkeiten jedoch sicherheitshalber erhalten bleiben, heißt es vonseiten der Landesregierung. Auch die Anwendbarkeit einiger Sonderregelungen für die Kommunen soll über den 6. März hinaus fortbestehen.
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