Lockerungen ab Dienstag: Maskenpflicht soll bestehen bleiben

Die niedersächsische Gesundheitsministerin positionierte sich auf Twitter. Auch aus der Staatskanzlei gibt es eindeutige Aussagen.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Niedersachsen. Die mit Spannung erwartete Änderungsverordnung für Lockerungen ab dem kommenden Dienstag befindet sich zur Stunde in der Anhörung. Während die Testpflicht wohl in Gebieten mit Inzidenzen unter 50 gelockert wird, bleibt die Maskenpflicht im Einzelhandel auch in Kommunen mit einer stabilen Inzidenz von unter 35 bestehen. Hierzu positionierte sich die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens am Freitagnachmittag eindeutig im Kurznachrichtendienst Twitter.


Eine Bestätigung dieser Position erfolgte außerdem aus der Staatskanzlei: "Es zeichnet sich ab, dass der Wegfall der Maske nicht kommen wird", erklärt Regierungssprecherin Kathrin Riggert gegenüber regionalHeute.de. Die Idee habe lediglich in einem Entwurf vor den Anhörungen berechtigter Verbände gestanden. Doch auch so stünden Telefone und Mailserver in der Staatskanzlei derzeit nicht still, Riggert berichtet: "Uns erreichen viele verschiedene Positionen von den Verbänden, gerade auch aus dem Einzelhandelsbereich die beim Thema Maske eher sagen, dass es beibehalten werden sollte. Auch viele Verkäuferinnen und Verkäufer bitten uns, das bestehen zu lassen."

Regierung handelt auf Hinweis der Gerichte


Riggert kündigt weiterhin an, dass es noch heute Ergebnisse aus den Anhörungen geben werde. Dabei werde die Testpflicht vor allem auf Anraten des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg (OVG) gelockert, und nicht etwa, weil die Handelsverbände Einfluss auf die Landesregierung genommen hätten. Sie seien neben den kommunalen Spitzenverbänden nur einer von vielen, die hier zu Stellungnahmen berechtigt seien. Riggert stellt klar: "Es gibt im Großen und Ganzen keine Abkehr von den Schnelltests. Das betrifft erstmal nur den Einzelhandel und die Außengastronomie bei Inzidenzen unter 50. Das war auch schon im Stufenplan so angedacht, der voraussichtlich am 31. Mai in Kraft tritt." Grund für diese vorgezogene Entscheidung seien demnach Hinweise des OVG Lüneburg, dass dort verschiedene Klagen insbesondere aus dem Bereich des Einzelhandels anhängig seien. "Da zeichnet sich beim OVG eine entsprechende Entscheidung in den Eilverfahren ab. Wir wollen weiterhin an den Schulen, in Betrieben und bei der Innengastronomie testen." Die Regierung will mit der Änderungsverordnung am kommenden Dienstag also dem Gericht zuvorkommen, das kürzlich bereits die umstrittene "Landeskinderregelung" kassiert hatte.


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