Lokale geöffnet: Noch bis 18 Uhr den Landtag wählen

von Nick Wenkel


Noch bis 18 Uhr können die Niedersachsen den Landtag wählen. Symbolfoto: Stadt Wolfenbüttel
Noch bis 18 Uhr können die Niedersachsen den Landtag wählen. Symbolfoto: Stadt Wolfenbüttel | Foto: Stadt Wolfenbüttel

Region. Heute wählen Bürgerinnen und Bürger den neuen Niedersächsischen Landtag. Seit 8 Uhr können die Bürger in den jeweiligen Wahllokalen ihre Stimme abgeben. Zeit haben sie dafür noch bis 18 Uhr. Die ersten Hochrechnungen sollen dann innerhalb der nächsten Minuten erfolgen.


Ursprünglich war die Landtagswahl für den 14. Januar 2018 vorgesehen. Nach dem überraschenden Parteiwechsel von Elke Twesten von den Grünen zur CDU verlor Rot-Grün jedoch die Stimmenmehrheit im Landtag (regionalHeute.de berichtete). Ministerpräsident Stephan Weil kündigte daraufhin an, zügige Neuwahlen zu veranlassen. Am 7. August teilte Weil dann den Termin für die Wahlen mit: Den 15. Oktober 2017.

Die letzten Infos zur Wahl


Erst- und Zweitstimme:

Egal, ob im Wahllokal oder per Briefwahl, jeder Bürger bekommt einen Stimmzettel, auf denen zwei Listen aufgeführt sind. Pro Spalte darf jeder eine Stimme abgeben. Die linke Spalte ist für die sogenannte Erststimme. Damit wird der Direktkandidat gewählt. Niedersachsenist in 87 Wahlkreise aufgeteilt. In jedem dieser Wahlkreise zieht der Kandidat mit den meisten Erststimmen in den Landtag ein. Das sogenannte Mehrheitswahlrecht gilt.

Mit der Zweitstimme wird in der rechten Spalte abgestimmt. Dort stehen nicht Einzelkandidaten, sondern Parteien zur Wahl. Die Zweitstimme ist eine sogenannte Verhältniswahl, das heißt, entsprechend der prozentualen Verteilung der Stimmen werden die 137 Sitze im Bundestag an die Parteien verteilt.

Die Fünf-Prozent-Hürde:

Dabei ist aber zu beachten, dass nur die Parteien berücksichtigt werden, die mindestens fünf Prozent der gültig abgegebenen Stimmen erhalten haben – die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde. Das heißt: Parteien, die weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten, bekommen auch keinen Sitz im Niedersächsischen Landtag.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Die Wahl ab dem 16. Lebensjahr ist lediglich bei den Kommunalwahlen gestattet. Normalerweise sollte die Wahlberechtigung bereits vor wenigen Wochen in den jeweiligen Haushalten eingetroffen sein. Mit dieser sollte man dann zum Wahllokal. Bürger, die keine Berechtigung per Post erhalten haben, aber dennoch berechtigt sind zu wählen, können mit ihrem Personalausweis in das jeweilige Wahllokal.


mehr News aus der Region