Masken nähen als Nebenverdienst - Gewerbeanmeldung kann nötig sein

Liegt in den Masken eine Verdienstmöglichkeit? Wer sich das fragt, sollte einiges beachten.

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(Symbolbild) | Foto: Rudolf Karliczek

Region. Seit vergangenem Montag gilt in Niedersachsen die Maskenpflicht im Einzelhandel und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Hochkonjunktur also für die vielen emsigen Näherinnen und Näher, die teilweise hunderte dieser Masken in ihrer Freizeit herstellen, verkaufen, spenden oder an Freunde und Verwandte verteilen. Sollten die Masken jedoch mit Gewinnabsicht verkauft werden, muss ein Gewerbe angemeldet werden - Steuern würden jedoch höchstwahrscheinlich nicht fällig. Der Anwalt Hans Olof Wölber von der Braunschweiger Kanzlei Schulte & Prasse erklärt, was es zu beachten gibt.


Die erste Stolperfalle steckt schon im Namen - als "Schutzmasken" dürfen die selbstgenähten Alltags- oder Behelfsmasken nicht verkauft werden. (regionalHeute.de berichtete) Bezeichnungen wie "Schutz" sind medizinischen Produkten mit zertifizierter Schutzwirkung vorbehalten. Ansonsten ist namenstechnisch eigentlich alles erlaubt - solange es keinen Schutz suggeriert.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?


"Soweit dabei kein Gewinn gemacht und beabsichtigt ist, bedarf es keiner Gewerbeanmeldung", stellt Wölber klar. Ein Gewerbe liege nur vor, wenn die Tätigkeit auf Gewinnerzielung gerichtet sei und eine Einnahmequelle von gewisser Dauer eröffnen soll. Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht erklärt: "Wird also nur der Materialpreis berechnet, ist dies ehrenamtlich und kein Gewerbe. Auch wenn bei 50 Masken ein Ertrag von einmalig 150 Euro herauskommt, macht das aus dem Nähen noch kein Gewerbe." Eine Anmeldung beim Gewerbeamt sollte jedoch erfolgen, wenn bewusst ein Zuschlag für die Arbeitsleistung berechnet wird und es sich nicht nur um ein einmaliges oder kurzfristiges Vorhaben handelt. Hierzu kann ein Kleingewerbe bei der zuständigen Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde angemeldet werden. Es fällt lediglich ein geringer zweistelliger Betrag an.

Wird mein Geschäft besteuert?


Wird Gewinn erzielt, muss also ein Gewerbe angemeldet werden. "Besteuert wird der entstandene Gewinn, das heißt die Einnahmen abzüglich der Ausgaben. Entscheidend ist dabei der Gewinn aus der gesamten Tätigkeit, auf den Preis der einzelnen Maske kommt es nicht an", erklärt das Landesfinanzministerium auf Anfrage unserer Online-Zeitung. Das Ministerium bestätigt ebenfalls, dass bei Deckung der entstandenen Materialkosten höchstwahrscheinlich keine gewerbliche Tätigkeit vorliege. Sollte sie vorliegen, müssen laut Wölber jedoch nicht zwangsläufig Steuern abgeführt werden: "Umsatzsteuer fällt bis zu einem Ertrag von 17.500 Euro pro Jahr nicht an, auch bei der Gewerbesteuer ist der Freibetrag mit 24.500 Euro so hoch, dass dies kaum Probleme geben wird. Wenn die Tätigkeit umfangreich ist und sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, sollten die Näherinnen dies mit Ihrem Arbeitgeber besprechen, weil dies eine Nebentätigkeit zur „normalen“ Arbeit sein kann."

Was sollte ich nachweisen können?


Die Beschaffungswege der Materialien zum Herstellen von Mund-Nasen-Bedeckungen sind vielfältig. Man kann alte Geschirrtücher und alte Kleidung ebenso nutzen wie neue Stoffe in allen Farben und Formen, Gummilitze, Stoffbänder - Das alles kann den Näherinnen geschenkt worden oder selbst gekauft sein. "Die Materialkosten spielen eine Rolle für die Frage, wie hoch der Gewinn ist und ob es überhaupt einen gibt. Dafür sollten Belege - soweit möglich - vorgehalten werden", rät Fachanwalt Wölber und ergänzt: "Wird der Stoff aber gespendet, gibt es keine Materialkosten. Der Preis für die Maske ist dann gleichzeitig der Gewinn."

Im Fazit sollte also jeder Maskennähende abwägen, wie weit er es mit seiner Tätigkeit bringen will, ob es ein Zubrot zur Kurzarbeit oder nur ein Ehrenamt sein soll. Die Anmeldung eines Kleingewerbes mit vorheriger Terminvereinbarung beim örtlichen Gewerbeamt empfiehlt sich in jedem Fall, wenn mehr als einmalig Masken gegen Geld abgegeben werden - auch sollte man seine Ausgaben für Material oder zumindest dessen ungefähren Wert im Blick haben. So kann aus der Maskennäherei auch in Zeiten massiver Kurzarbeit vielleicht ein lohnenswerter Nebenverdienst werden - denn der Bedarf ist in jedem Fall da.


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