Niedersachsen. Ab sofort gilt an den niedersächsischen Schulen auf dem Außengelände einschließlich Pausenhöfen keine Maskenpflicht mehr. Das hat das Niedersächsische Kultusministerium am gestrigen Donnerstag den Schulen in einer Rundverfügung zur Maskenpflicht, Rundverfügung mitgeteilt. Die Änderung betrifft ausschließlich das Freigelände. Nach wie vor gilt in Innenbereichen, in denen sich Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Kohorten und weitere Personen begegnen können, Maskenpflicht. Dazu zählen zum Beispiel Flure, Treppenhäuser und Toiletten. Dies teilt das Niedersächsische Kultusministerium mit.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärt dazu: „Mit Blick auf die inzwischen landesweit niedrigen Corona-Inzidenzwerte können wir die Schutzmaßnahmen auch in den Schulen ein wenig lockern und so wieder ein Stück mehr Normalität in die Schulen holen. Das ist sicher auch bei den aktuellen Temperaturen eine Erleichterung für viele. Zugleich appelliere ich aber an alle in den Schulen, nicht nachlässig zu werden - das Virus ist noch da. Möglich ist der Lockerungsschritt dennoch, weil nach wie vor unsere sonstigen bewährten Maßnahmen wie die Pflicht zu regelmäßigen Selbsttests, Maskenpflicht in bestimmten Innenbereichen und ein weitreichender Rahmen-Hygieneplan gelten."
Mit der aktuellen Rundverfügung werde außerdem konkretisiert, unter welchen Bedingungen Elternabende und Veranstaltungen ähnlicher Mitwirkungsgremien in Schulen stattfinden können. Danach sei kein Nachweis eines negativen Corona-Schnelltests erforderlich, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer voraussichtlich ausschließlich Kontakt zu anderen aus ihrer Gruppe haben werden. Grundsätzlich müssen die Vorgaben des Rahmen-Hygieneplans beachtet werde.
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