Region. Offenbar ist der für morgen geplante 50-stündige Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) gestoppt. Verschiedenen Medienberichten zufolge, soll es vorerst zu einer Einigung zwischen der Gewerkschaft und der Deutschen Bahn gekommen sein. Einschränkungen im Zugverkehr könne es aber dennoch geben.
Wie unter anderem der NDR und ARD berichten, sollen Gewerkschaft und Deutsche Bahn einem Vergleich zugestimmt haben. Noch am Morgen hatte die Deutsche Bahn verkündet, dass vor Gericht ein Eilantrag gegen 50-Stunden-Warnstreik der EVG eingereicht wurde. Die Parteien sollen daraufhin am Samstagnachmittag einen Vergleichsvorschlag des Amtsgerichts Frankfurt akzeptiert haben.
Eilantrag vor Gericht erfolgreich
Aktualisiert, 16.50 Uhr: In einer Mitteilung der Deutschen Bahn erklärt DB-Personalvorstand Martin Seiler: „Der Gang der Deutschen Bahn vors Arbeitsgericht hat sich für alle gelohnt. Im Interesse der Eisenbahnverkehrsunternehmen, deren Kundinnen und Kunden sowie der Industrie haben wir alles getan, um diesen Streik noch abzuwenden, mit Erfolg. Zu einem solchen Kompromiss gehören selbstverständlich immer beide Seiten.“
Teil des Vergleichs sei auch, dass die Parteien sich darauf verständigt haben, nun zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses. Auch das Thema Mindestlohn sei Bestandteil des Vergleichs und von beiden Parteien als Lösung anerkannt.
Trotzdem Einschränkungen Fern- und Nahverkehr
"Trotz dieser guten Nachrichten für unsere Fahrgäste wird es in den nächsten Tagen leider Einschränkungen im Zugangebot im Fern- und Nahverkehr geben. Die DB steht vor der großen Herausforderung, rund 50 Tausend Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen. Zudem müssen die Fahrplandaten in die Auskunftssysteme eingepflegt werden. Das ist ein echter Kraftakt. Über das genaue Fahrplanangebot wird die DB ab Sonntagmittag informieren", so Seiler.
Streik sei unverhältnismäßig
In der Mitteilung der Deutsche Bahn hieß es am Samstagmorgen, dass man beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main einen Eilantrag eingereicht habe, um den 50-stündigen Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) noch zu stoppen. Der Streik sei unverhältnismäßig und schädige Kunden sowie unbeteiligte Dritte. Wie die Bahn weiter mitteilte, habe man zuvor eine Lohnerhöhung von 10 Prozent angeboten, die zentrale Vorbedingung der EVG erfüllt und sich mehrmals auf die EVG zubewegt. Dennoch hatte die EVG an dem Warnstreik festgehalten. Die Gewerkschaft hatte für die rund 230.000 Beschäftigten mindestens 650 Euro mehr Lohn im Monat beziehungsweise zwölf Prozent mehr bei den oberen Einkommen bei einer Laufzeit von einem Jahr.
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