Mehrarbeit für Gymnasiallehrer als verfassungswidrig erklärt ***aktualisiert***

von Robert Braumann


Symbolbild: T. Raedlein
Symbolbild: T. Raedlein | Foto: regionalHeute.de



Regional. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat laut übereinstimmenden Medienberichten, die zusätzliche Unterrichtsstunde für Gymnasiallehrer am Dienstag für nicht rechtmäßig erklärt.

Das Land hatte die Stundenanzahl der Lehrer auf 24,5 statt 23,5 Stunden in der Woche angehoben. Dagegen waren sieben Lehrer und zwei Schulleiter vor Gericht gezogen und bekamen vor dem Oberverwaltungsgericht Recht. Der Philologenverband und die Bildungsgewerkschaft GEW unterstützten die Klagen. Rechtmäßig ist dagegen die Regelung zur Altersermäßigung. Das Land hatte entschieden, dass die Unterrichtsverpflichtung erst ab 60 Jahren um eine Stunde gesenkt werden kann. Dem gaben die Richter statt. In den vergangenen Wochen war das Thema immer wieder hochgekocht, da sich viele Lehrer nach der Stundenerhöhung geweigert hatten auf Klassenfahrten zu fahren. Viele Schüler protestierten dagegen. Laut Medienberichten, will das Land Niedersachsen entscheiden, ob man gegen das Urteil juristisch vorgehen kann.

Aktualisiert 23:00 Uhr


Björn Försterling fordert Rücktritt


In einer Pressemitteilung hat Björn Försterling, FDP Wolfenbüttel, nach Bekanntgabe des Urteils den Rücktritt von Frauke Heiligenstadt gefordert. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Mehrarbeit von Gymnasiallehrern sei klar: Kultusministerin Heiligenstadt müsse zurücktreten: "Das ist eine Klatsche für die Landesregierung. Die Kultusministerin ist nicht mehr zu halten", sagte der Wolfenbütteler bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion. Das Gericht habe klar die Kritik der Lehrer und der Oppositionsparteien gegen die Mehrarbeit bestätigt und deutlich gemacht, dass diese gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Fürsorgepflicht verstoße. Heiligenstadt habe die Stunde Mehrarbeit immer als "vertretbar" oder "zumutbar" abgetan. Nun sei endgültig klar, dass sie damit falsch liegt.

SPD äußerte sich


Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg erklärt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Politze: „Wir werden das Urteil in Ruhe auswerten. Wir werden genau analysieren, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus für die Schulpolitik ergeben. Außerdem werden wir sehr sauber prüfen, welche Folgen das Urteil auf die schulpolitischen Schwerpunkte und auf den Landeshaushalt haben wird.“ Politze betont, dass die SPD-Fraktion bisher davon ausging, dass alle Maßnahmen mit geltendem Recht vereinbar waren. „Wir investieren mehr als 1 Milliarde Euro in Bildung, daher musste auch das Kultusministerium durch Umschichtungen im eigenen Haushalt seinen Beitrag zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit leisten. Deshalb haben wir die Entscheidung der Landesregierung auch unterstützt“, so Politze.


 Der SPD-Fraktion sei bewusst, dass diese Einschnitte bei Teilen der Lehrkräfte unpopulär waren, aber sie waren insbesondere im Ländervergleich vertretbar. „Die Arbeitsbelastung von Lehrkräften ist uns bewusst und wir werden diese weiterhin genau im Auge behalten“, erklärt Politze.  Der SPD-Abgeordnete betont, dass es vor diesem Hintergrund gut sei, dass im neuen Bildungschancengesetz die Curricula an Schulen überarbeitet wurden, um eine Entlastung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern voranzubringen.



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