Niedersachsen. Das Windflächenbedarfsgesetz des Bundes verpflichtet Niedersachsen, 2,2 Prozent seiner Landesfläche planerisch für Windenergie auszuweisen. Niedersachsen möchte dabei auch eine stärkere finanzielle Teilhabe und Akzeptanz der Menschen vor Ort und der Kommunen am Ausbau der Erneuerbaren Energien erreichen sowie Genehmigungsverfahren vereinfachen. Darum hat die Landesregierung am Dienstag den Entwurf des Niedersächsischen Windenergiebeschleunigungsgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Das berichtet der Gifhorner Landtagsabgeordnete Christian Schroeder in einer Pressemitteilung.
„Ich freue mich sehr darüber, dass unser Umweltminister die Initiative ergriffen hat, um die Menschen und Kommunen stärker an den Profiten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beteiligen“, sagt Christian Schroeder, der für Bündnis 90 / Die Grünen im Landtag sitzt.
Flächen wurden neu berechnet
Die für Windenergie an Land vorgeschlagenen Flächen wurden auf Basis einer Potenzialstudie ermittelt und Anfang des Jahres vorgestellt. Nach Hinweisen aus den Landkreisen und aufgrund militärischer Belange wurden die Flächen dann in den letzten Monaten neu berechnet. Insbesondere neue Daten der Bundeswehr zu Hubschraubertiefflugstrecken, militärischen Anflugverfahren und Truppenübungsplätzen haben zu Verschiebungen geführt.
Insgesamt hat sich die Potenzialfläche im Vergleich zum Februar von 7,2 Prozent auf 6,2 Prozent der Landesfläche verringert. Aus diesen 6,2 Prozent grundsätzlich für die Windenergie gut geeigneter Potenzialflächen sollen die Landkreise in eigener Verantwortung ausreichend Flächen als Vorranggebiete Wind ausweisen, um die 2,2 Prozent-Vorgabe des Bundes in Niedersachsen bis 2026 erfüllen zu können.
Mehr Ausbau in der Region
In der Region Braunschweig sind es nunmehr 3,18 Prozent der Fläche, auf denen Windkraftanlagen gebaut werden sollen und damit 0,98 Prozent mehr als nach den ersten Zahlen, die im Februar vorgelegt wurden. Die Analysen des Umweltministeriums zeigen, dass grundsätzlich auf 8,92 Prozent der Fläche der Region Braunschweig Windräder möglich wären. In die genauen Vorgaben flossen etwa Bevölkerungsdichte, Art und Umfang der Besiedelung, Abstände, Waldflächen und auch Vogelschutzgebiete ein.
„Damit haben wir eine belastbare Arbeitsgrundlage und Klarheit mit der unsere Region jetzt weiter planen kann. Das ist ein wichtiges Signal für den Aufbruch und die Energiewende“, so Christian Schroeder. Die Grünen wollen zudem, dass die Kommunen auch unmittelbar von der Windkraft profitieren können. "Ich begrüße ausdrücklich, dass nach den Plänen von Rot-Grün zukünftig jede Kommune von jeder Windkraftanlage direkt profitieren soll. Diese Zahlungen fließen direkt in den kommunalen Haushalt und können für Kindergärten, Spielplätze oder auch kulturelle Zwecke eingesetzt werden. Das steigere die Akzeptanz bei den Anliegern, erklärt Schroeder weiter.
Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent
Das Gesetz soll – so der vorgeschlagene Entwurf – die Anlagenbetreibenden zur Zahlung einer Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an die jeweilige Kommune verpflichten und eine zusätzliche Beteiligungsmöglichkeit für Kommunen und Bevölkerung eröffnen.
Mit dem vorgeschlagenen Artikelgesetz soll weiter geregelt werden, dass Kommunen grundsätzlich eine laufende Zahlung nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Windkraftanlagen und Solarfreiflächenanlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW erhalten. Die Einnahmen sollen in soziale, ökologische oder kulturelle Projekte der jeweiligen Gemeinde fließen mit der Verpflichtung, die Verwendung jährlich zu veröffentlichen.
Des Weiteren sollen sich die Kommunen, beziehungsweise die Bürgerinnen und Bürger, auch direkt an großen Windkraft- oder Solarprojekten beteiligen können. Dies kann durch eine Bürgerenergiegenossenschaft, kommunale Beteiligung oder mit einem Energiesparbrief für die Bürgerinnen und Bürger in der Nähe der Anlage erfolgen.
Niedersachsen muss aufholen
Niedersachsen muss die heute installierte Windenergie-Leistung von 12 GW auf 30 GW im Jahr 2035 ausbauen. Das sind jährlich 1,5 GW oder umgerechnet rund eine Anlage am Tag. Damit das planvoll und möglichst gerecht passiert und keine Kommune überfordert wird, sollen die Regionalplanungsträger entsprechende Flächen bis Ende 2026 ausweisen.
Christian Meyer, Umwelt- und Klimaschutzminister: „Kein Landkreis und keine Stadt, die selbst Regionalplanungsträger ist, soll überfordert werden. Ich bin sehr dankbar für die Solidarität der Landkreise untereinander im Sinne einer fairen Verteilung der Flächen. Die gekappten Mengen haben wir solidarisch vor allem auf die Planungsträger verteilt, die bislang nur geringe Flächenanteile übernehmen mussten.“
Die Verbände und Organisationen haben jetzt vier Wochen Zeit für ihre Stellungnahmen. Dann befasst sich das Kabinett erneut mit dem Gesetzentwurf und gibt ihn an den Landtag zur weiteren Beratung und Entscheidung.
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