Mietspiegel: Rückmeldefrist wird verlängert

Seit der Gesetzesänderung im Mietspiegelreformgesetz ist die Teilnahme verpflichtend.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg verlängert den Befragungszeitraum für Personen, die sich bezüglich der Mietspiegel-Umfrage noch nicht zurück gemeldet haben, bis 16. Mai. Seit der Gesetzesänderung im Mietspiegelreformgesetz ist die Teilnahme verpflichtend. Die betroffenen Personen erhalten daher erneut ein Anschreiben der Stadt Wolfsburg mit ihren Zugangsdaten zur Online-Teilnahme. Darüber informiert die Stadt Wolfsburg in einer Pressemeldung.



Selbstverständlich könne stattdessen auch weiterhin der Papierfragebogen (inklusive Rückumschlag) genutzt werden, den die Stadt Wolfsburg bereits mit der ersten Erinnerung Ende März versendet hat. Bei Rückfragen könne sich an die Stadt Wolfsburg gewendet werden. Hierfür ist das Service-Center unter der Telefonnummer 05361 28-1234 zu erreichen.

Umfrage zu 5.000 Wohnungen


Im Rahmen einer Umfrage erhebt die Stadt Wolfsburg seit dem 27. Februar Daten zu 5.000 Wohnungen. Post von der Stadt haben jedoch nur etwa 2.000 Personen erhalten. Auf Nachfrage haben sich die vier Wohnungsgesellschaften Neuland, Volkswagen-Immobilien, Allertal und Sahle dazu bereit erklärt, das Ausfüllen der Fragebögen stellvertretend für Ihre Mieter, die Teil der Stichprobe sind, zu übernehmen.

Noch höhere Transparenz


Die Ergebnisse sollen für noch höhere Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt sorgen. Der Mietspiegel spiegelt dabei die ortsüblichen Mieten wider, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden.


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