Mindestlohn: Zoll kontrollierte rund 130 Arbeitgeber

Geprüft wurden unter anderem Spielhallen, Kraftfahrzeugdienstleistungsbetriebe, Sonnenstudios und der Getränkeeinzelhandel.

Zöllnerin am Sprechfunk des Einsatzwagens.
Zöllnerin am Sprechfunk des Einsatzwagens. | Foto: Hauptzollamt Braunschweig

Region. Am gestrigen Donnerstag prüften 77 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Braunschweig im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung unter winterlichen Bedingungen die Einhaltung des Mindestlohns. Darüber informiert das Hauptzollamt in einer Pressemitteilung.



Bei der gestrigen Prüfung wurden durch die Beschäftigten des Hauptzollamts Braunschweig um die 130 Arbeitgeber geprüft und vor Ort fast 480 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihrem Arbeitsverhältnis befragt. Geprüft wurden unter anderem Spielhallen, Kraftfahrzeugdienstleistungsbetriebe, Sonnenstudios und der Getränkeeinzelhandel. Am Tag der Mindestlohnschwerpunktprüfung stellten die Beamtinnen und Beamten 25 erste Hinweise auf Verstöße fest. Es kam zur Einleitung von zwei Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts.

Komplexe Nachermittlungen


Vor Ort konnten zum Teil bereits erste Geschäftsunterlagenprüfungen erfolgen, es schließen sich jedoch umfangreiche und komplexe Nachermittlungen an. Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer werden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie weiteren Geschäftsunterlagen verknüpft, abgeglichen und analysiert. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den Zusammenarbeitsbehörden und der Rentenversicherung um das gemeinsame Ziel zu erreichen, entsprechende Verstöße gerichtsfest nachzuweisen und ahnden zu können.

Regelmäßig werden Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen festgestellt, bei denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Beispiel unrichtig als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet werden. Oftmals werden auch Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig oder gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Gemäß dem seit 2015 geltenden Mindestlohngesetz (MiLoG) hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer den Anspruch auf die Zahlung des Arbeitsentgelts in Höhe des Mindestlohns. Dieser wurde zuletzt am 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro brutto je Zeitstunde angehoben, was der höchsten Anhebung seit Einführung des MiLoG entspricht. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne, wie beispielsweise im Dachdecker-, Elektrohandwerk oder der Pflege.

Mindestlohnkritische Branchen


Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Braunschweig 85 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen gegen Arbeitgeber ein. Es wurden neben den regionalen und örtlichen Schwerpunktprüfungen 2022 folgende mindestlohnkritische Branchen bundesweit geprüft: Friseursalons, Bauhaupt- und Bauneben-, Gaststätten-, Beherbergungs-, Taxi- und Mietwagengewerbe sowie die Pflegebranche.

Die ganzjährig regelmäßig durchgeführten Schwerpunktprüfungen haben auch einen präventiven Charakter und sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, so das Fazit des Zolls.


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