„Mittelständische Reiseanbieter bei Gewerbesteuer entlasten“


Der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller. Foto: CDU
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller. Foto: CDU | Foto: CDU

Aus einer regionalen Tourismus-Datenanalyse des Pestel-Instituts Hannover für die deutsche Tourismuswirtschaft geht hervor, dass den Braunschweigerinnen und Braunschweigern das Reisen rund 653 Millionen Euro pro Jahr wert sei. Die Pro-Kopf-Ausgaben für den Tourismus würden damit rund 2.600 Euro betragen. Wo er vor diesem Hintergrund tourismuspolitischen Handlungsbedarf für die neue Wahlperiode sieht, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:


„Die Zahlen machen deutlich, welche große wirtschaftliche Bedeutung die Tourismuswirtschaft hat. Das wird oftmals unterschätzt. Ob Tagesausflug oder mehrwöchige Rundreise, ob nah oder fern, ob individuell oder pauschal – mit ihren Ausgaben stärken die Braunschweigerinnen und Braunschweiger auch die regionalen Tourismusanbieter.

Damit die vielen kleinen und mittleren Unternehmen der Reisewirtschaft auch zukünftig leistungsstark und wettbewerbsfähig arbeiten können, haben wir ihnen auf bundespolitischer Bühne weiterhin entsprechende Beachtung zu schenken. Das war auch ein Signal, dass ich bei meinen vielen Gesprächen mit Inhabern von Reisebüros in Braunschweig zur Umsetzung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie erhalten habe. Bei diesem Thema ist es uns übrigens gelungen, bewährte Abläufe und vor allem die qualitativ hochwertige Beratung durch die oftmals inhabergeführten Reisebüros zu erhalten.

Konkreten Handlungsbedarf für die neue Wahlperiode sehe ich bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei der Anmietung von Hotelzimmern durch Reiseveranstalter. Worum geht es dabei? Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 unterliegen Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, zu 12,5 Prozent der Gewerbesteuer. Nach Auffassung der Finanzbehörden der Länder erfüllen dabei auch die Entgelte für die Anmietung von Hotelunterkünften die Voraussetzungen für die Hinzurechnung.

Zusammen mit den Finanz- und Tourismuspolitikern meiner Fraktion sehe ich dies äußerst kritisch. Die aktuelle Rechtslage gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Reiseindustrie sowie zahlreiche Arbeitsplätze. Deshalb brauchen wir eine praxistaugliche und rechtssichere Lösung, bei der die berechtigten Interessen der Reisebranche berücksichtigt werden. Von solchen Entlastungen der Reiseveranstalter könnten auch die Urlauberinnen und Urlauber profitieren, indem das Reisen günstiger wird bzw. sie mehr für ihr Geld bekommen. Im Sinne der mittelständischen Reiseunternehmen und ihrer Kunde werde ich bei diesem Thema am Ball bleiben.“


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