Region. Am heutigen Mittwoch sollte vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess wegen Mordes im Fall Karsten Manczak starten. Doch weil ein beisitzender Richter erkrankt ist und ein Schöffe nicht zur Verhandlung erschien, konnte der Prozess heute nicht beginnen. Die Anwesenden, inklusive des Beschuldigten, erfuhren erst im Gerichtssaal, dass keine Verhandlung stattfinden wird.
Bevor die Kammer nach eingehender Beratung verkündete, dass an diesem Tag keine Verhandlung stattfinden wird und es auch nicht zur Anklageverlesung kommen wird, hatten die Nebenkläger, die zwei Söhne und die Ehefrau des mutmaßlichen Opfers, ihre Plätze eingenommen. Kurz nach 9 Uhr wurde dann auch der Angeklagte in Handschellen hereingeführt. Augenscheinlich gefasst und ruhig sprach der 50-jährige Martin G. mit seinen Anwälten. Nur wenige Minuten später verkündete der Vorsitzende Richter Dr. Ralf Polomski, dass der Prozess vertagt wird. G. wurde zurück in die Untersuchungshaft gebracht.
Dort sitzt der mutmaßliche Mörder von Karsten Manczak seit dem 18. Mai - also seit sechs Monaten. Ob der heutige Verhandlungstag als Auftakt gewertet werde und wann der Prozess weitergeht, seien einige Fragen, die jetzt beraten werden müssten. Unter anderem könne es sein, dass durch das Oberlandesgericht geprüft werden müsse, ob die Haftfrist eingehalten werden könne, sagte Gerichtssprecher Stefan Bauer-Schade kurz nach dem Abbruch. Eigentlich sollte der Prozess am 24. November fortgesetzt werden. An der Hauptverhandlung, die aktuell bis Mitte Februar angesetzt ist, nehmen drei Nebenkläger, 38 Zeugen und ein Sachverständiger teil.
Angeklagter streitet Vorwürfe ab
Dem Angeklagten, ein 50-jähriger Bundespolizist aus Liebenburg, wird vorgeworfen, seinen Freund Karsten Manczak am Morgen des 14. April in dessen Garten getötet zu haben. Eifersucht soll laut Staatsanwaltschaft der Grund gewesen sein. Der Beschuldigte soll seit Jahren eine Affäre mit der Ehefrau des Opfers gehabt haben. Derzeit geht die Anklage davon aus, dass Manczak mit einer Schlag- oder Stichwaffe tödlich verletzt wurde. Von dem Opfer fehlt bisher jede Spur.
Martin G. streitet die Tat ab. Das Gericht hat nun zu klären, ob der Angeklagte wegen Mordes verurteilt wird. Ausreichende Beweise dafür gäbe es, sagt die Staatsanwaltschaft.
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