Nach tödlichem Unfall am Grünen Platz: Fahrer droht Geldstrafe

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Nach dem schrecklichen Unfall am Grünen Platz soll ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet werden. Foto: Nick Wenkel
Nach dem schrecklichen Unfall am Grünen Platz soll ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet werden. Foto: Nick Wenkel

Wolfenbüttel. Am Morgen des 7. November des vergangenen Jahres kam es an der Kreuzung am Grünen Platz zu einem schrecklichen Unfall. Ein Mann war von einem Betonmischer überfahren und tödlich verletzt worden. Nun teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen den Fahrer wegen fahrlässiger Tötung gestellt wurde.


Laut Pressesprecherin Julia Meyer soll der Beschuldigte dem Ergebnis der Ermittlungen nach an der Kreuzung Neuer Weg/Grüner Platz beabsichtigt haben, nach rechts in die Straße Grüner Platz abzubiegen. Da die Lichtsignalanlage an der dortigen Kreuzung Rotlicht anzeigte, habe er sein Fahrzeug an der Haltelinie zum Stillstand gebracht. Nach dem Einsetzen des Grünlichts soll er das Fahrzeug in Richtung Kreuzungsbereich geführt und zunächst die Geschwindigkeit verringert haben, um Fußgängern das Überqueren der Kreuzung zu ermöglichen.

Währenddessen hatte der Geschädigte kurz vor der Kreuzung mittels seines Fahrrads die Fahrt in südlicher Fahrtrichtung aufgenommen, um die Straße Grüner Weg auf der Radwegefurt der dortigen Kreuzung in Richtung Stadtmitte bei Grünlicht zu überqueren. Ohne sich über den Verbleib des Radfahrers hinreichend zu vergewissern, soll der Beschuldigte sein Fahrzeug beschleunigt haben und sei sodann unter Durchquerung der Radwegefurt in die Straße Grüner Platz eingebogen, während der Radfahrer aufgrund des vorherigen Abbremsens davon ausgehen konnte, dass ihm die Vorfahrt gewährt werde.

Unfall wäre vermeidbar gewesen


Das von dem Geschädigten geführte Fahrrad soll mit dem rechten Vorderreifen des Fahrzeugs kollidiert sein, wodurch der Geschädigte gestürzt und von dem Fahrzeug überrollt worden sei. Die schweren Verletzungen des Geschädigten führten zu seinem Tod. Das Überrollen und somit auch der Tod des Geschädigten wäre nach Ansicht der Staatsanwaltschaft vermeidbar gewesen, wenn der Beschuldigte den Geschädigten zuvor unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt wahrgenommen und sich vor dem Einfahren in die Radwegefurt über seinen weiteren Verbleib vergewissert hätte.

Gegen den damals 26-jährigen Fahrer des Betonmischers sei nun beim Amtsgericht Wolfenbüttel ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls wegen fahrlässiger Tötung gestellt worden. Wie Erste Staatsanwältin Julia Meyer auf Nachfrage erklärte, wurde in diesem Fall eine Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro beantragt.

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