Hannover/Berlin. Über eine Bundesratsinitiative wollen SPD und Grüne im Niedersächsischen Landtag erwirken, dass Minderjährige in Strafverfahren leichter per Videovernehmung statt im Gerichtssaal befragt werden können. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung".
Bisher wird für den Einsatz von audiovisuellen Methoden nicht zwischen minderjährigen und erwachsenen Zeugen unterschieden. Als Voraussetzung für den Einsatz von Videotechnik muss derzeit zudem eine "dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für das Wohl der Zeugen" vorliegen. Die niedersächsischen Sozialdemokraten und Grünen wollen das Bundesgesetz nun dahingehend ändern, dass eine Videovernehmung von Kindern und Jugendlichen bereits dann zulässig ist, wenn ein "erheblicher Nachteil für das Wohl der Zeugen zu befürchten ist". Nach den Worten von SPD-Fraktionschef Grant Hendrik Tonne, der selbst eine Zeit lang als Strafverteidiger tätig war, gilt es, "gerade für Kinder in Opfersituationen eine angemessene Vernehmung zu ermöglichen".
Über den Vorstoß soll kommende Woche im Landtag debattiert werden. Zahlreiche Studien zeigten, dass der Kinder- und Jugendschutz in der deutschen Justiz nicht den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen oder den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspreche.
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