Göttinger Urteil wegen Untreue nach BGH-Entscheidung rechtskräftig

Das Landgericht Göttingen hat einen Angeklagten am 24. April 2025 wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.

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Göttingen. Das Landgericht Göttingen hat einen Angeklagten am 24. April 2025 wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Wie das Landgericht Göttingen mitteilte, ist das Urteil nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nun rechtskräftig. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte den Angeklagten verurteilt und angeordnet, dass von der erlittenen Untersuchungshaft fünf Monate nicht auf die Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet werden.


Zudem ordnete das Gericht die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 700.000 Euro an. Mit Beschluss vom 17. März (Az. 6 StR 359/25) hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten weitestgehend verworfen und lediglich eine Korrektur der Einziehungsentscheidung vorgenommen.

Dabei stellte das Gericht ausdrücklich fest, dass die teilweise Nichtanrechnung der Untersuchungshaft nicht zu beanstanden ist. Die Kammer hatte diese Entscheidung auf § 51 Abs.

1 Satz 2 StGB gestützt und mit dem Prozessverhalten des Angeklagten begründet, der seine Verfahrensrechte dauerhaft dazu missbrauchte, den Abschluss der Hauptverhandlung zu verhindern.

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