Hannover. Die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für die Verbandsbeteiligung freigegeben. Das teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit.
Mit der Änderung soll das Landesrecht an die Reform des Fachkräfteeinwanderungsrechts des Bundes angepasst werden.
Künftig soll der Anwendungsbereich des niedersächsischen Gesetzes erweitert und der gesetzliche Beratungsanspruch angepasst werden. Hintergrund ist, dass Fachkräfte mit anerkannter Berufs- oder Hochschulausbildung inzwischen auch in anderen qualifizierten, nicht reglementierten Berufen arbeiten können.
Arbeitsminister Andreas Philippi (SPD) sieht darin einen Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erleichtere Zugewanderten den Zugang zum Arbeitsmarkt und könne helfen, den Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften zu decken.
Als nicht reglementiert gelten Berufe, für deren Ausübung keine staatliche Zulassung erforderlich ist. Dazu zählen zahlreiche duale Ausbildungsberufe sowie viele akademische Tätigkeiten.
Niedersachsen will Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erleichtern
Die niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für die Verbandsbeteiligung freigegeben.
Bauarbeiter auf einer Baustelle (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur
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