Notruf-Missbrauch: Alles andere als lustig

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Wer den Notruf wählt obwohl kein Notfall vorliegt, begeht eine Straftat. Symbolfoto: Anke Donner
Wer den Notruf wählt obwohl kein Notfall vorliegt, begeht eine Straftat. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Region. Immer häufiger scheinen sich Menschen einen Spaß daraus zu machen, die Notrufnummer zu wählen, obwohl kein Notfall vorliegt. Doch der Notruf-Missbrauch ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird geahndet. Sollte der "Spaßvogel" ermittelt werden - und in den meisten Fällen ist das möglich - drohen hohe Strafen.


Das dreisteste Beispiel für einen Notruf-Missbrauch lieferte ein Braunschweiger vor einigen Tagen. Er wählte die 112 - nur um zu testen, wie lange die Einsatzkräfte wohl brauchen, um zum Ort des Geschehens zu kommen. Zu einem weiteren Missbrauch der Notrufnummer kam es Anfang Mai in Wolfenbüttel. Ein Mann hatte aus einer Telefonzelle gemeldet, dass eine Person in den Stadtgraben gefallen sei. Die angerückten Kräfte konnten aber niemanden entdecken. Ebenfalls in Braunschweig kam es Anfang des Jahres zu einem Notruf-Missbrauch. Über die 112 gingen mehrere Anrufe ein, dass eine Person in die Oker gefallen sei. Auch hier stellte sich heraus, dass sich da wohl jemand einen "Scherz" erlaubt hatte.

Von einem harmlosen Scherz oder Zeitvertreib kann hier wohl nicht die Rede sein. Denn ein sinnloser und vollkommen unnötiger Notruf ist nicht nur nicht lustig, sondern kann auch teuer werden. Der Missbrauch von Notrufeinrichtungen ist ein Straftatbestand und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Und mal davon abgesehen, dass man hier mit dem Gesetz spielt, spielt man auch mit der Zeit der zum Teil freiwilligen Einsatzkräfte. Und was viel schlimmer ist - anderswo werden vielleicht eben diese Kräfte viel dringender gebraucht.

Anrufe werden aufgezeichnet und dokumentiert


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In der Leitstelle werden alle Notrufe angenommen und aufgezeichnet. Foto: Robert Braumann



Mathias John, Sprecher der Leitstelle Braunschweig/Wolfenbüttel/Peine, erklärt in einem früheren Gespräch mit regionalHeute.de, dass in der Rettungsleitstelle alle eingehenden Anrufe dokumentiert und aufgezeichnet werden. "Wir können also, wenn die Rufnummer gesendet wird, zurückverfolgen, von wo aus der Anruf kam. Und das tun wir auch, wenn wir das Gefühl haben, dass uns jemand in die Irre führen will. Immerhin ist der Missbrauch von Notrufen strafbar. Solche Fälle werden zur Strafverfolgung an die Polizei weitergeleitet. Man darf nie vergessen, dass wir immer Einheiten raus schicken. Das bedeutet, dass wir anderswo vielleicht nicht in der Intensität einsetzen können, wie es vielleicht nötig ist, nur weil sich jemand einen schlechten Scherz erlaubt. Jeder Einsatz verursacht Kosten, die zu Lasten der Steuerzahler gehen. Einen Notruf abzusetzen, obwohl es keinen Grund gibt, ist eine ganz schlechte Idee. Scherze sollten lustig sein und niemals zu Lasten der Bürger und der Feuerwehr gehen“, macht John deutlich.

Bis zu einem Jahr Gefängnis drohen


Laut Paragraph 145 des Strafgesetzbuches ist der Missbrauch von Notrufen und die Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln strafbar. Im Strafgesetzbuch heißt es dazu: „Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

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