Nutzung von Windenergie: Prüffrist bis Ende November verlängert


 Es geht um die 1. Änderung „Weiterentwicklung der Windenergienutzung" des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig. Symbolfoto: regionalHeute.de
Es geht um die 1. Änderung „Weiterentwicklung der Windenergienutzung" des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig. Symbolfoto: regionalHeute.de | Foto: Alexander Panknin

Region. Dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL Braunschweig) liegt seit dem 18. März 2019 der Antrag des Regionalverbandes Großraum Braunschweig zur Genehmigung der 1. Änderung „Weiterentwicklung der Windenergienutzung" des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 vor. Wie Regionalverband und ArL Braunschweig in einer gemeinsamen Presseinformation mitteilen, wurde die Prüffrist noch einmal verlängert.


Nach dem Niedersächsischen Raumordnungsgesetz hatte das ArL Braunschweig drei Monate Zeit, die Planunterlagen zu prüfen und über den Antrag zu entscheiden. Mit Urteil vom 5. März 2019 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den die Windkraft betreffenden Teil des Regionalen Raumordnungsprogramms der Region Hannover für unwirksam erklärt. Um die Auswirkungen des Urteils auf die Planungen der Windenergienutzung im Großraum Braunschweig und die damit verbundene Komplexität der Materie beiderseits eingehend prüfen zu können, hatten der Regionalverband Großraum Braunschweig und das ArL Braunschweig eine Verlängerung der Prüfungsfrist um drei Monate, bis Mitte September vereinbart.

Die Möglichkeit einer Fristverlängerung ist im Niedersächsischen Raumordnungsgesetz vorgesehen. Zur vertiefenden rechtlichen Beurteilung der aufgetretenen Fragen hat der Regionalverband einen Rechtsgutachter beauftragt. Zur Bewertung des gutachterlichen Ergebnisses und zur Durchführung eines möglicherweise erforderlichen Anhörungsverfahrens vor einer Entscheidung des ArL Braunschweig wird eine weitere Fristverlängerung bis Ende November vereinbart.


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