Paketgebühr und Kleinkredite: Das ändert sich ab November

Auch im neuen Monat gibt es wieder einige wichtige Änderungen, die man kennen sollte.

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Symbolbild. | Foto: Anke Donner

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Region. Das Jahr neigt sich langsam, aber sicher seinem Ende entgegen. Nachdem am vergangenen Wochenende die ersten Herbststürme über die Region gefegt sind und die Uhren auf die Winterzeit zurückgestellt wurden, beginnt nun bereits der vorletzte Monat des Jahres. Und auch im November gibt es wieder einige wichtige Änderungen, die man kennen sollte. regionalHeute.de hat den Überblick.



Alle Jahre wieder: Auch 2026 ist der 30. November ein wichtiger Stichtag für Autofahrer – dann endet die Wechselfrist für Kfz-Versicherungen. Wer zum Jahreswechsel den Versicherer wechseln möchte, muss seinem bisherigen Anbieter das bis zum letzten Novembertag mitteilen, damit die Kündigung zum 31. Dezember wirksam wird. Viele Kfz-Policen laufen bis zu diesem Datum und haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wichtig: Für die Wirksamkeit der Kündigung ist das Datum maßgeblich, an dem diese dem Versicherer zugeht, nicht das Absendedatum.

Neue Richtlinie bei Kleinkrediten


Verbraucher sollen ab dem 20. November besser geschützt werden, wenn sie Kleinkredite nutzen. Künftig müssen Anbieter auch bei kleinen, kurzfristigen Krediten bis 200 Euro prüfen, ob eine Kreditwürdigkeit vorhanden ist. So soll sichergestellt werden, dass Verbraucher auch in der Lage sind, den Kredit zurückzuzahlen. Grundlage ist eine EU-weite Regelung, die bereits vor einem Jahr in Kraft getreten war – bisher galt jedoch eine Übergangsregelung. Betroffen sind auch Angebote wie "Jetzt kaufen – später zahlen".

Bearbeitungspauschale für Pakete startet


Onlineshopping wird immer beliebter. Besonders Billig-Anbieter wie Shein und Temu drängen auf den Markt und sorgen für eine wahre Flut an Paketen. Solche Händler aus Drittstaaten, die Pakete in die EU einführen, sollen ab dem 1. November eine Zoll-Bearbeitungsgebühr entrichten. Das betrifft auch Sendungen mit einem niedrigen Warenwert von bis zu 150 Euro. Ob die Händler die Gebühren an die Kunden weitergeben, ist noch unklar.

Familienticket wird dauerhaft eingeführt


Gute Nachrichten für Familien, die gerne mit der Deutschen Bahn unterwegs sind: Das Unternehmen führt das Familienticket nun dauerhaft ein. Mit diesem Angebot können ein bis zwei Personen ab 15 Jahren und bis zu 4 Kinder (6-14 Jahre) innerhalb Deutschlands im Fernverkehr eine Hin- und Rückfahrt inklusive Sitzplatzreservierungen für 5 Personen buchen. Das Angebot kann auf bahn.de, im DB Navigator oder in personenbedienten Verkaufsstellen für 99,99 Euro erworben werden. Bei Verbindungen mit einer Teilstrecke im Nahverkehr (SPNV) liegt der Preis bei 143,99 Euro. Alternativ kann eine einfache Fahrt für 59,99 Euro erworben werden (mit Nahverkehr für 81,99 Euro).

Neue Abgasnorm und E-Auto-Prämie


Pkw-Modelle, die in der EU neu auf den Markt kommen, müssen ab dem 29. November die Abgasnorm 7 erfüllen. Mit der Neuregelung soll die Verbreitung von gesundheits- und umweltschädlichen Stoffen durch den Verkehr reduziert werden. Halter von reinen E-Autos haben zudem noch die Möglichkeit, sich die THG-Prämie (Treibhausgasminderungsprämie) für 2026 zu sichern. Diese kann bis zum 15. November über verschiedene Anbieter beantragt werden – manche Anbieter haben jedoch frühere Fristen. Berechtigt sind Halter von rein batterieelektrischen, zulassungspflichtigen Pkw (Klasse M1) und anderen elektrischen Fahrzeugklassen.