Berlin. Im Rahmen der Ausschussberatungen des Ausschusses für Gesundheit des Bundestages zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wurde am heutigen Mittwoch dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Berücksichtigung der Personalkosten von Hebammen im Pflegebudget überfraktionell zugestimmt. Das berichtet der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Dr. Christos Pantazis (SPD) in einer Pressemitteilung.
„Die Personalkosten von Hebammen werden ab dem Jahr 2025 im Pflegebudget berücksichtigt und somit vollständig refinanziert“, erklärt der zuständige Berichterstatter für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Dr. Christos Pantazis. Die Beschäftigung von Hebammen in den Kreißsälen werde mit der direkten Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen gleichgestellt.
"Gutes Zeichen für werdende Eltern"
„Wir haben uns über die Fraktionsgrenzen hinaus gemeinsam für die Interessen der Hebammen, Schwangeren und der Neugeborenen eingesetzt. Das freut mich als frischgebackener Vater von Zwillingen natürlich sehr. Das ist ein gutes Zeichen für die Hebammen und für werdende Eltern“, freut sich Pantazis.
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