Peine. Jüngst hat der stellvertretende Verbandsvorsitzende des Regionalverbands Großraum Braunschweig (RGB), Michael Kramer (CDU) aus Lengede, dem Landkreis und mehreren Gemeinden mangelndes Interesse an der Beantragung von Fördermitteln für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vorgeworfen. Der Peiner Bürgermeister Klaus Saemann (SPD) widerspricht.
Der Versuch, für eine städtische ÖPNV-Maßnahme die neben den Landesmitteln in Aussicht gestellten zusätzlichen RGB-Ko-Finanzierungsmittel zu erhalten, habe sich zu einer Posse entwickelt.
Im vergangenen Jahr beantragte die Stadt für geplante Grunderneuerungsmaßnahmen des zentralen Busbahnhofes am Peiner Bahnhof bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) die Aufnahme in das ÖPNV-Förderprogramm 2017.
Neben Oberflächenerneuerungen ist der barrierefreie Ausbau der Haltestellen mit taktilen Einstiegsfeldern sowie Querungsstellen vorgesehen.
Am 13. März 2017 erteilte dieLNVG einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 277.000 Euro (75 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten) mit einem Bewilligungszeitraum bis zum 15. November 2018.
Am 30. März 2017 beschloss die Verbandsversammlung des RGB ein Programm zur 50-prozentigen Ko-Finanzierung des nach der Landesförderung verbleibenden kommunalen Eigenanteils. Voraussetzung sei, dass die Kommunen bei der LNVG oder bei anderen Stellen Fördermittel beantragt haben, der Regionalverband bei der Antragsstellung einbezogen wird und der Hauptfördergeber tatsächlich die Maßnahme bezuschusst.
Formalitäten sorgen für Verwirrung
Für das Jahr 2017 wurde festgelegt, dass Vorhaben, deren Anträge noch nicht bewilligt wurden beziehungsweise bei denen kein Maßnahmenbeginn erfolgt ist, ebenfalls eine Förderung erhalten können. Im Fall der Stadt lag zwar eine Bewilligung vor, mit der Ausführung der Maßnahme wurde aber noch nicht begonnen.
Um das konkrete Verfahren der Antragsstellung abzustimmen, nahm die Stadt Kontakt zum RGB und der LNVG auf. Letztere wies darauf hin, dass die Stadt in ihrem der Bewilligung zugrunde liegenden Antrag bestätigt hatte, ihren Eigenmittelanteil selbst ohne weitere Ko-Finanzierung aufzubringen. Der Zuwendungsbescheid könne in diesem Punkt nachträglich nicht mehr geändert werden. Der Einwand, dass der RGB sein Förderprogramm erst danach aufgelegt hatte, wurde nicht akzeptiert. Die Stadt hatte daraufhin vorgeschlagen, den Förderantrag zurückzuziehen, um anschließend einen erneuten Antrag zu stellen und damit dann die Voraussetzungen für eine Zusatzförderung herbeizuführen.
Die LNVG hat nunmehr den städtischen Antrag und weitere in gleicher Weise betroffene Anträge an das zuständige Landesministerium mit der Anregung weitergeleitet, für die Zulassung nachträglicher Ko-Finanzierungen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
Es wäre, so Saemann, wünschenswert, dass die Vertreter des Regionalverbandes sich zugunsten der Stadt für eine Überwindung dieses formalen Possenspiels einsetzen, statt unzutreffende pauschale Kritik zu verbreiten.
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