Befristete Aufenthaltstitel werden bis Ende Juni verlängert

Für Aufenthaltstitel von Ausländern mit Hauptwohnsitz im Landkreis Peine, die im Zeitraum vom 17. März bis 30. Juni 2020 ablaufen, wird die sogenannte Fortsetzungsfiktion angeordnet.

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Symbolfoto. | Foto: Frederick Becker

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Peine. Aufgrund der ausfallenden Termine zur Beantragung und Verlängerung des Aufenthaltsrechts hat die Ausländerbehörde des Landkreises Peine eine Allgemeinverfügung erlassen. Für Aufenthaltstitel von Ausländern mit Hauptwohnsitz im Landkreis Peine, die im Zeitraum vom 17. März bis 30. Juni 2020 ablaufen, wird die sogenannte Fortsetzungsfiktion angeordnet. Dies teilt der Landkreis Peine mit.


Die Geltungsdauer von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen sowie Ausreisebescheinigungen, die im Zeitraum vom 17. März bis 29. Juni ablaufen, würden bis zum 30. Juni verlängert werden. Die Ausreisefrist für Inhaber von Schengen Visa zu Besuchs- und Geschäftszwecken werde ebenfalls bis zum 30. Juni verlängert. Gleiches gelte für Personen, die sich zulässig visafrei zu touristischen Zwecken im Bundesgebiet aufhalten dürfen und bei denen die 90-Tage-Frist im genannten Zeitraum ablaufe. Die Allgemeinverfügung sei notwendig, um die Gefahr unverschuldet unerlaubter Aufenthalte von Ausländern im Landkreis Peine zu vermeiden.