Land stellt Förderprogramm für Kultureinrichtungen vor


Der Peiner Landtagsabgeordnete Christoph Plett informiert über Förderprogramme für Kultureinrichtungen. Foto: CDU
Der Peiner Landtagsabgeordnete Christoph Plett informiert über Förderprogramme für Kultureinrichtungen. Foto: CDU

Peine. „Kleine Kultureinrichtungen gewährleisten die Vielfalt des kulturellen Lebens in Peine. Als Orte der Begegnung leisten sie einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft“, so Landtagsabgeordneter Christoph Plett. In einer Pressemitteilung wies der Landtagsabgeordnete nun auf ein Förderprogramm für kleinere Kultureinrichtungen hin.


Das Niedersächsische Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen zielt darauf ab, notwendige Anschaffungen zu ermöglichen sowie die bauliche und technische Infrastruktur so weiterzuentwickeln, dass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot vorgehalten werden kann. Das Programm soll darüber hinaus zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und privater Initiativen im Kulturbereich beitragen. Aus diesem Grund hat Christoph Plett die Kulturvereine im Peiner Land angeschrieben und auf das Investitionsprogramm hingewiesen.

Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die neben weiteren Voraussetzungen, über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen.

Gefördert werden:

  • bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen

  • digitale Infrastruktur

  • Veranstaltungstechnik

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität

  • Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität

  • Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs


Verschiedene Modelle für unterschiedliche Bedürfnisse


Um den vielfältigen Bedürfnissen der verschiedenen Kultureinrichtungen auch in Peine gerecht zu werden, wird das Programm durch zwei Förderlinien strukturiert. In der Förderlinie 1 können Fördersummen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro beantragt werden. Die Anträge sind direkt bei der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz als Träger der regionalen Kulturförderung zu stellen. Hier erfolgt auch die Antragsberatung. Informationen zum Antragsstichtag und Auswahlverfahren sind direkt bei der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz zu erfragen.

In der Förderlinie 2 können Fördersummen über 25.000 Euro bis zu 200.000 Euro beantragt werden. Die Anträge sind bis zum 30. September direkt beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Rahmen des Online-Antragsverfahrens zu stellen. „Dieses Förderprogramm bietet den zahlreichen kulturellen Vereinen im Landkreis Peine eine gute Möglichkeit zur Modernisierung und Stärkung ihrer Einrichtung“, so Plett.


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