Peine. Wie berichtet will die Stadt Peine das Vereinsheim des Polizeihundesportvereins Peine (PHSV) abreißen lassen. Auch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig vom Juli dieses Jahres gab der Verwaltung Recht. Während der Verein einen Berufungsantrag beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht hat, gibt es auch Unterstützung seitens der Politik. Drei Fraktionen im Rat der Stadt haben für die Ratssitzung am morgigen Donnerstag einen Antrag eingereicht, der den Abriss doch noch verhindern soll.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts sei rechtsfehlerhaft, beklagt der PHSV in einer Pressemitteilung. Es seien nicht alle Aspekte zutreffend und ausreichend gewürdigt worden. Zudem habe man seit dem Urteil weitere wichtige Informationen erlangt. Daher habe man den Berufungsantrag eingereicht. "Wir sind überzeugt, nachweisen zu können, dass rechtliche Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung verletzt worden sind und die Stadt mögliches Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat", heißt es in der Pressemitteilung.
Bestandsschutz oder nachträgliche Legalisierung gefordert
Unabhängig von der juristischen Auseinandersetzung versuchen die Fraktionen der CDU, der Peiner BürgerGemeinschaft (PB) sowie der FDP/Piraten das Vereinsheim und somit auch den in seiner Existenz bedrohten Verein auf politischem Weg zu retten. In dem gemeinsamen Antrag, der am Donnerstag verhandelt wird, wird ein Bestandsschutz für das Vereinsheim, die Aufhebung der Abrissverfügung sowie die Beendigung des Verwaltungsgerichtsverfahrens gegen den Verein gefordert. Alternativ wird die Veränderung des Naturschutzgebietes Fuhsetal und die Erstellung einer neuen Außenbereichssatzung für die Legalisierung des vom PHSV genutzten Grundstückes gefordert.
In der Begründung des Antrags folgen die Fraktionen weitgehend der Argumentation des Vereins. Das Vereinsheim habe nachweislich bereits existiert, bevor das Naturschutzgebiet festgelegt wurde. Das Gebäude habe jahrzehntelang unter den Augen der städtischen Behörden bestanden und wurde fortdauernd als zu Recht bestehend behandelt und geduldet. Es sei daher berechtigt anzunehmen, dass damals alles ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den bestehenden Gesetzen zustande gekommen sei. Das Vereinsheim dürfe nicht durch eine einfache Verfügung der Verwaltung beseitigt werden, nur weil bei der Bauverwaltung keine Genehmigung existiere.
"Gebot der Gleichbehandlung verletzt"
Die drei Fraktionen vermuten außerdem, dass die Bauverwaltung bei der Ausübung ihres Ermessens, der Beachtung der Verhältnismäßigkeit und dem Gebot der Gleichbehandlung mit der Abrissverfügung das Recht des PHSV auf Bestandsschutz verletzt habe. Als Beispiel wird der ehemalige Tennisclub Blau-Gold genannt, der in dem selben Naturschutzgebiet mehrere Baugenehmigungen erhalten habe. Auch in anderen gleichgelagerten Fällen habe sich die Verwaltung anders verhalten.
Ein weiteres Argument der Antragsteller ist, dass der Abriss eine Maßnahme sei, die weder in politischer noch in rechtlicher Hinsicht für das Gemeinwohl oder die städtischen Belange eine positive Wirkung habe. Der Schaden sei größer als der Nutzen. Denn der Abriss würde auch das Aus für den Verein bedeuten. Der PHSV verfüge nicht über die Mittel, den Abriss zu finanzieren und sich ein neues Grundstück samt neuer Infrastruktur anzuschaffen. Die beste Lösung sei daher, dem Verein den Bestandsschutz zu garantieren. Eine weitere Alternative wäre eine nachträgliche Baugenehmigung durch Eingrenzung des Naturschutzgebietes. Dies sei aber zeitlich langwierig.
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