Schuljahr 2022/23: Schulanfänger bereits jetzt anmelden

Es geht darum festzustellen, ob für das Kind die Teilnahme an der Sprachfördermaßnahme erforderlich ist.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Peine. Für das Schuljahr 2022/23 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 2. Oktober 2015 bis 1. Oktober 2016 geboren sind oder für das Schuljahr 2021/22 zurückgestellt wurden. Um festzustellen, ob für ein Kind die Teilnahme an der Sprachfördermaßnahme erforderlich ist, muss das Kind bereits jetzt in der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Das teilt die Stadt Peine in einer Pressemitteilung mit.


Sollte das Kind zu Beginn des Schuljahres 2022/23 noch nicht schulpflichtig sein, aber für den Schulbesuch die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein, kann dieses Kind auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden.

Das Niedersächsische Schulgesetz legt fest, dass Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind, um erfolgreich im 1. Schuljahr mitarbeiten zu können, im Schuljahr vor der Einschulung an Sprachfördermaßnahmen teilnehmen müssen.

Die Peiner Grundschulen nehmen die Anmeldungen unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes beziehungsweise des Familienstammbuches entgegen. Die meisten Grundschulen senden die Anmeldebögen pandemiebedingt auch gerne per Post an die Erziehungsberechtigten. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter https://www.peine01.de/de/rathaus/buergerservice/staedtische_einrichtungen/schulen/. Bei Rückfragen stehen die einzelnen Schulen und die Mitarbeiter des Amtes Bildung/Kultur zur Verfügung.


mehr News aus Peine


Themen zu diesem Artikel


Schule Schule Peine