Streit nach Böllerwurf eskalierte: 21-Jähriger stieß mit dem Messer zu

Der junge Mann steht jetzt wegen versuchten Totschlags vor Gericht. Der Prozess beginnt morgen.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Hildesheim/Ilsede. Am morgigen Dienstag beginnt vor dem Landgericht Hildesheim der Prozess gegen einen 21-Jährigen, der in Adenstedt in der Silvesternacht nach einem Streit einen 33-Jährigen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben soll (regionalHeute.de berichtete). Ihm wird nun versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Das berichtet das Landgericht Hildesheim in einer Pressemitteilung.


Der 21-jährige Angeklagte soll am Silvesterabend kurz vor Mitternacht mit Freunden in Adenstedt unterwegs gewesen sein. Einige Meter vor der Gruppe soll dann ein Böller explodiert sein, der von einem Mitglied einer anderen Gruppe geworfen worden sein soll. Hierauf soll der Angeklagte im alkoholisierten Zustand einen sogenannten „Polenböller" in Richtung dieser Gruppe geworfen haben, der sodann in einigen Metern Abstand zu der Gruppe, in der sich auch Kinder befanden, explodiert sein soll.

Stich in den Unterbauch


Ein Mitglied dieser Runde soll dann aggressiv auf den Angeklagten zugegangen sein, ihn angeschrien und an den Kragen gefasst haben. Auch soll der Zeuge versucht haben, den Angeklagten zu schlagen, woraus sich eine Rangelei zwischen den beiden entwickelt haben soll. Der Angeklagte soll dann ein Springmesser gezogen und mehrfach in Richtung des Bauches des Zeugen gestochen haben. Hierbei soll er tödliche Verletzungen des Zeugen in Kauf genommen haben. Mit einem Stich soll der Angeklagte den Zeugen im Unterbauch und mit einem weiteren Stich am Oberschenkel getroffen haben. Kurz danach soll der Angeklagte weggelaufen sein.

Der verletzte Zeuge soll kurz danach zusammengebrochen und aufgrund der Verletzung größerer Blutgefäße im Bauchraum, die ohne zeitnahe Versorgung mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Tod geführt hätten, notoperiert worden sein. Der Angeklagte wurde noch am 1. Januar festgenommen, der erlassene Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt.

Fortsetzungstermine sind für den 10., 15., 17. und 29. September sowie den 2. Oktober angesetzt.


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