Region. Personalausweis und Reisepass werden im Alltag in vielen Situationen benötigt. Die Dokumente dienen nicht nur dem Nachweis der Identität gegenüber Beamten, sondern kommen beispielsweise auch zum Einsatz, wenn Verträge abgeschlossen werden. Das Bundeskabinett hat nun einen Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem sich bei Ausweisdokumenten einiges ändern soll. Unter anderem ist eine digitale Brieftasche geplant.
Eine der geplanten Änderungen betrifft Personen, die ihren Personalausweis zuletzt im Alter von mindestens 70 Jahren beantragt haben. Bisher ist der Ausweis ab Ausstellung lediglich zehn Jahre lang gültig, dann muss er erneuert werden. Für Menschen ab 70 Jahren soll sich das im Sinne des Bürokratieabbaus nun ändern – sie sollen den Personalausweis in Zukunft unbegrenzt weiterverwenden können. Hintergrund ist laut Bundesregierung, dass mit steigendem Lebensalter die Situationen zurückgehen, in denen der Ausweis aktiv benötigt wird. Die Neubeantragung könne im hohen Alter zudem als sehr aufwendig empfunden werden.
Das ändert sich beim Reisepass
Wer sich außerhalb der Grenzen der Europäischen Union bewegt, weil er beispielsweise in den Urlaub fährt, benötigt einen Reisepass. Bisher müssen Inhaber die im Pass angegebene Adresse nach einem Umzug aktualisieren lassen. Auch das soll sich künftig ändern: Eine Aktualisierung soll zwar weiterhin möglich, aber nicht mehr verpflichtend sein. So könnten Präsenztermine in Bürgerämtern vermieden werden, wie es seitens der Regierung heißt.
Die digitale Brieftasche soll kommen
Mit dem Entwurf für das Digitale Identitätengesetz (DIdG), der kürzlich vom Kabinett beschlossen wurde, hat dieses den Weg für die Einführung der EUDI-Wallet freigemacht. Mit dieser digitalen Brieftasche sollen Bürger ihre Identität künftig per Smartphone nachweisen und digitale Dokumente nutzen können. Das erleichtere laut Regierung zahlreiche Alltagsprozesse und soll europaweit funktionieren. Mit der EUDI-Wallet werden verschiedene persönliche Nachweise auf dem Smartphone gespeichert, verwaltet und validiert. So könne der Personalausweis zukünftig als „digitaler Zwilling“ in der Wallet hinterlegt sein. Perspektivisch könnten immer mehr persönliche Dokumente, wie die Geburtsurkunde, der Führerschein oder auch Fahrtickets abgespeichert werden. Nutzer sollen sich damit elektronisch ausweisen oder Nachweise erbringen können.
Nutzung soll freiwillig bleiben
Die digitale Brieftasche soll im Januar 2027 in einer ersten Ausbaustufe starten – zunächst mit den Funktionen "Identifizierung" und "Nachweise". Im Laufe des kommenden Jahres sollen die Möglichkeiten schrittweise um das digitale Signieren, den pseudonymen Log-in und die Transaktionsfreigabe für Zahlungen erweitert werden. Eine Nutzungspflicht ist laut Bundesregierung nicht vorgesehen – die Wallet werde kostenlos und freiwillig nutzbar sein. Analoge Dienste bleiben demnach weiterhin bestehen.
Datenschutz soll sichergestellt werden
Auch um die Sicherheit ihrer Daten bei der Nutzung sollen sich Bürger keine Sorgen machen müssen – die Bundesregierung trifft nach eigener Aussage Maßnahmen, um Datenschutz und Datensicherheit sicherzustellen. Mit der EUDI-Wallet stehe erstmalig ein elektronisches Identifizierungsmittel für das Sicherheitsniveau „hoch“ auf mobilen Endgeräten zur Verfügung.
Bundestag und Bundesrat müssen den geplanten Änderungen noch zustimmen. Sollte dies der Fall sein, kann mit einem Inkrafttreten in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres gerechnet werden.

