Prozess gegen JVA-Drogendealer: Auch dritter Versuch gescheitert

Das Landgericht äußert sich zu den Gründen, warum der Prozess erneut abgebrochen wurde.

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Die Mauern der JVA Wolfenbüttel. Archivbild
Die Mauern der JVA Wolfenbüttel. Archivbild | Foto: Marvin König

Braunschweig. Drei Männern und einer Frau wird vorgeworfen, als Mitglieder einer Bande in der JVA Wolfenbüttel mit Drogen gedealt und weitere Straftaten begangen zu haben. Ein entsprechender Prozess vor dem Landgericht Braunschweig startete bereits im Januar 2020, wurde aufgrund der Corona-Pandemie nach zehn Sitzungen abgebrochen. Ein zweiter Anlauf im Januar 2021 wurde aus den gleichen Gründen gar nicht erst begonnen. Im Februar dieses Jahres startete der dritte Versuch. Doch auch dieser wurde vorzeitig abgebrochen. Das bestätigt das Landgericht auf Nachfrage.



Der Prozess habe ausgesetzt werden müssen, da die Unterbrechungsfrist gemäß Strafprozessordnung nicht gewahrt werden konnte, erklärt Lisa Rust, Pressesprecherin und Richterin am Landgericht Braunschweig. Zu der Unterbrechung sei es gekommen, da zunächst ein Schöffe erkrankt sei, sodass Termine aufgehoben werden mussten und dann erstmal keine weiteren Termine vorgesehen waren, da ein Richter im Urlaub war.

Ersatz nicht möglich


Ersetzt werden konnten Schöffe und Richter nicht, wie die Gerichtssprecherin erklärt. Zu Beginn dieses Prozesses sei nicht absehbar gewesen, dass eine solche Situation eintritt, weswegen keine Ersatzschöffen und Ergänzungsrichter bestellt worden seien. Dies sei auch nicht üblich. Die Kammer habe zunächst 20 Verhandlungstage bis Ende Mai für den Prozess anberaumt und mit den acht Verteidigern abgestimmt. Ein Anlass, Ersatzschöffen und Ergänzungsrichte hinzuzuziehen, habe zu diesem maßgeblichen Zeitpunkt für die Kammer nicht vorgelegen.


Ein Austausch von Richtern oder Schöffen im laufenden Prozess könne generell nicht erfolgen. "Es gilt das sogenannte Unmittelbarkeitsprinzip, das heißt, dass das Gericht sich selbst einen unmittelbaren Eindruck verschafft. Dafür ist es aber nötig, dass sowohl die Richter als auch Schöffen von Anfang an dem Prozess beiwohnen", erklärt Lisa Rust.

Frage der Verjährung und der Kosten


Wann der Prozess nun zum vierten Mal startet, steht noch nicht fest. "Die Kammer wird sich umgehend um eine Neuansetzung kümmern", heißt es lediglich. Die Gefahr einer Verjährung der zur Anklage stehenden Delikte sieht das Landgericht nicht. Diese bestehe in nächster Zeit nicht, so Rust.

Zu den Kosten, die durch die beiden abgebrochenen Verhandlungen entstanden sind, kann das Landgericht nichts Konkretes sagen. "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Schätzung der durch die Aussetzung entstandenen Kosten nicht erfolgen kann", erklärt die Richterin. Es dürfte sich aber um erhebliche Mehrkosten, zum Beispiel durch die Vergütung der Verteidiger für die jeweiligen Verhandlungstage, handeln.


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