Religionsfreiheit: Gottesdienste finden weiter statt

Allerdings gelten in den Kirchen und Gemeinden strenge Hygiene- und Abstandsregeln.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig/Wolfenbüttel. Angesichts der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen hat das Landeskirchenamt Wolfenbüttel neue Handlungsempfehlungen für das kirchliche Leben veröffentlicht. Danach können Gottesdienste auf Basis des Grundrechts auf Religionsfreiheit weiter durchgeführt werden. Allerdings gelten strenge Hygiene- und Abstandsregeln. So wird das Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des gesamten Aufenthaltes in Kirchengebäuden empfohlen. Außerdem ist die Platzierung von Gruppen bis zu zehn Personen ohne Abstand nicht mehr möglich. Gemeindegesang soll in Kirchengebäuden weiter unterbleiben, im Freien ist er mit Mund-Nasen-Schutz möglich. Die Zahl der Teilnehmenden richtet sich nach der Größe der Räume und der möglichen Abstände. Hinsichtlich der Anwesenden wird eine Dokumentation empfohlen. Dies teilt die Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig in einer Pressemitteilung mit.


Auch die Kirchenmusik solle stark eingeschränkt sein. Während des Gottesdienstes würden je nach Platz lediglich bis zu acht Sängerinnen und Sänger empfohlen, die mindestens sechs Meter Abstand in Gesangsrichtung und drei Meter untereinander halten. Gleiches gelte für Bläserchöre. Proben von Chören und Instrumentalgruppen seien ebenfalls nur unter Einhaltung strenger Hygiene- und Abstandsregeln möglich. Konzertveranstaltungen in Kirchen sollen mindestens für den Monat November abgesagt werden.

Auch die im Grundgesetz verankerte Selbstverwaltung der Kirchen sei weiter möglich. Als Körperschaften öffentlichen Rechts könnten kirchliche Gremien weiter tagen, wie die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ausführt. Für die entsprechenden Sitzungen würden die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln gelten. Andere kirchliche Gruppen und Kreise sollen abgesagt werden. Der Konfirmandenunterricht könne allerdings mit Mund-Nasen-Bedeckung durchgeführt werden. Auch die kirchliche Jugendarbeit könne unter Beachtung der Corona-Regeln weiter erfolgen. Freizeitmaßnahmen sollen allerdings unterbleiben.


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