Braunschweig. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat BS Energy erfolgreich abgemahnt: Kostenforderungen für den Rückbau von Fernwärmeanschlüssen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern seien unzulässig. Betroffene sollten Forderungen genau prüfen und sich nicht vorschnell zur Zahlung verpflichten, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale.
„Unserer Auffassung nach dürfen Versorgungsunternehmen die Kosten für den Rückbau des Fernwärmeanschlusses nicht ohne Weiteres auf Verbraucherinnen und Verbraucher umlegen“, so René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Dass BS Energy nun eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, ist ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz.“
Rückbaukosten für Fernwärmeanschlüsse unzulässig
Für den Rückbau des Fernwärme-Hausanschlusses, nach dem Umstieg auf eine Wärmepumpe, soll das Unternehmen Beträge von bis zu 34.510 Euro (brutto) in Rechnung gestellt haben. Alternativ sei angeboten, lediglich den Anschluss zu trennen, ohne die Leitung zurückzubauen – Kostenpunkt: 5.831 Euro. Beide Beträge seien laut Unternehmen nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet worden. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen reagierte mit einer Abmahnung, wodurch die Praxis nun erst einmal gestoppt wurde. Inzwischen habe BS Energy eine Unterlassungserklärung abgegeben, erklärt die Verbraucherzentrale.
Grundlage für die Abmahnung sei insbesondere ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg zur vergleichbaren Rechtslage im Gasbereich gewesen, das sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale auch auf Fernwärmeanschlüsse übertragen lasse.
Was Betroffene jetzt beachten sollten
„Auch wenn BS Energy nach der Unterlassungserklärung entsprechende Forderungen künftig nicht mehr erheben darf, könnten ähnliche Praktiken auch bei anderen Versorgungsunternehmen auftreten.“, betont Zietlow-Zahl. „Im Zweifel lohnt es sich immer, rechtlichen Rat einzuholen und Forderungen genau prüfen zu lassen.“
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät:
• Fernwärmeanschluss liegen lassen: Wenn möglich, sollte die Leitung zunächst auf dem Grundstück verbleiben – allerdings ohne zusätzliche Kosten.
• Kostenforderungen widersprechen: Ist ein Rückbau aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher zwingend notwendig – wenn beispielsweise durch den Anschluss Umbauarbeiten behindert würden – sollten sie frühzeitig klarstellen, dass sie dafür keine Kosten übernehmen.
• Keine vorschnellen Unterschriften: Forderungen zur Kostenübernahme sollten keinesfalls ungeprüft akzeptiert werden.
Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video: verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

