Region. Invasive Arten sorgen auch in Niedersachsen immer wieder für Probleme und stören das Gleichgewicht der heimischen Natur. Das wohl prominenteste Beispiel ist der Waschbär. Ursprünglich in Nordamerika beheimatet, breitet er sich hierzulande massiv aus, plündert Vogelnester, dezimiert geschützte Tierarten und richtet oftmals auch auf Dachböden Schäden an. Abgesehen von der Schonzeit darf er ganzjährig bejagt werden. Doch auch eine andere nichtheimische Art ist ins Visier der EU geraten.
Die Rede ist von Sika-Hirschen, die den meisten Menschen wohl vor allem aus Zoos und Wildgehegen bekannt sein dürften. In deutschen Wäldern kommen sie zwar vor, werden allerdings eher selten gesichtet. Ursprünglich stammen die Tiere aus Ostasien, haben sich mittlerweile jedoch nahezu weltweit ausgebreitet. Um heimische Arten wie das Damwild zu schützen und die Ausbreitung des Sika-Wildes einzudämmen, hat die EU bereits im vergangenen Jahr eine Verordnung erlassen. Diese hat jedoch nicht nur für die Tiere selbst, sondern auch für alle Zoos, Wildgehege und privaten Halter gravierende Folgen, denn gemäß der EU-Verordnung 2025/1422 ist nun nicht nur die Zucht verboten, sondern es müssen auch alle lebenden Tiere getötet werden.
Das ist der Grund für die Verordnung
Derzeit läuft eine Übergangsfrist, die im August 2027 endet. Spätestens dann müssen alle in der EU lebenden Sika-Hirsche getötet werden. Die EU begründet das Vorgehen mit einer Sorge über mögliche Ausbrüche der Tiere aus ihren Gehegen und einer daraus folgenden weiteren unkontrollierten Vermehrung beziehungsweise Vermischung mit anderen Arten.
Scharfe Kritik an Verordnung
Die Verordnung sorgt nicht nur aus tierschutzrechtlicher Sicht für Empörung und Unverständnis. Für zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe ist die Vermarktung von Sika-Fleisch auch ein wichtiges zusätzliches Standbein, das spätestens ab dem kommenden Jahr endgültig wegbricht. Scharfe Kritik kommt unter anderem vom Bundesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung, der Investitionen, Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung in Gefahr sieht. Zusätzlich ist die Gefahr der von der EU angeführten möglichen Ausbrüche aus umzäunten Gehegen wohl eher als gering anzusehen.
Gehege in der Region betroffen
Von der EU-Verordnung betroffen ist auch das Wildgehege in Bad Harzburg, wo derzeit zwei Sika-Hirsche und zwei Sika-Weibchen gehalten werden. regionalHeute.de hat bei der Stadtverwaltung von Bad Harzburg um eine Stellungnahme gebeten. Wie es vonseiten der Stadtverwaltung heißt, haben die Tiere inzwischen ein hohes Alter erreicht und seien nach dem aktuellen Kenntnisstand daher nicht mehr fortpflanzungsfähig. Eine Vermehrung des Bestandes finde somit nicht statt. Man gehe nach derzeitigem Stand davon aus, dass die Tiere bis zu ihrem natürlichen Lebensende im Wildgehege verbleiben können. Mit dem Ableben dieser vier Tiere werde die Haltung von Sikawild im Wildgehege der Stadt Bad Harzburg beendet sein.

