Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht verlängert - Jetzt auch Wochenmärkte betroffen

Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 2. Februar.

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Symbolbild | Foto: Marvin König

Salzgitter. Die Stadt Salzgitter reagiert auf den Anstieg der Inzidenzen durch die voranschreitende Ausbreitung der Omikronvariante und verlängert die Allgemeinverfügung zum Tragen einer FFP2-Maske, KN 95 beziehungsweise eines gleichwertigen Schutzniveaus bei Versammlungen. Das berichtet die Stadt Salzgitter in einer Pressemeldung.



Die Maskenpflicht bei angemeldeten und unangemeldeten Versammlungen gilt bereits seit dem 7.Januar und wird nun verlängert.

Aufgrund der gestiegenen Inzidenz, die am heutigen Freitag bei 526,64 liegt und die auf die sich vermehrt ausbreitende Virusvariante zurückzuführen ist, wird die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung des genannten Schutzniveaus ab dem morgigen Samstag auch auf die Wochenmärkte ausgeweitet. Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 2. Februar.


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