Salzgitter. Anfang Oktober hatte der Kreistag in Peine nach Antrag von CDU und FDP mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung ein Konzept erstellen soll, das Asylbewerber zur Verrichtung gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. Nun liegt ein Beschlussvorschlag, der Ähnliches für Salzgitter fordert, vor. Voraussichtlich wird der Rat der Stadt im Dezember darüber entscheiden. Der Antrag stammt von der SPD.
Demnach soll die Verwaltung, in Anlehnung an den im Kreistag Peine eingebrachten Antrag zur Einführung verpflichtender gemeinnütziger Tätigkeiten, ähnlich der Regelungen im Ein-Euro-Jobber-Bereich, für Asylbewerber gemäß Asylbewerberleistungsgesetz, die Rechtslage aufzeigen, ob und in welcher Form ein entsprechendes Modell auch in Salzgitter umsetzbar sei.
Kosten und Ressourcenaufwand berücksichtigen
Im Rahmen dieser Prüfung solle ein mögliches Konzept zur Umsetzung entwickelt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dabei sollen die Einbindung sozialer Träger zur Ermittlung konkreter Bedarfe im kommunalen und gemeinnützigen Bereich, die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, mögliche Einsatzbereiche und Aufgabenprofile sowie entstehende Kosten und Ressourcenaufwand berücksichtigt werden.
Die Stadt Salzgitter stehe seit vielen Jahren vor der anspruchsvollen Aufgabe, Menschen mit legitimen Fluchtgründen Schutz und eine Perspektive zu bieten. Diese humanitäre Verpflichtung gehe mit erheblichen Herausforderungen für das Sozial-, Bildungs- und Integrationssystem einher, heißt es in der Antragsbegründung der SPD. Ohne das herausragende Engagement zahlreicher Ehrenamtlicher wäre diese Aufgabe nicht leistbar. Dennoch seien in verschiedenen Bereichen - insbesondere bei der Integration - Schwierigkeiten erkennbar.
"Mehrere positive Effekte"
Die Einführung gemeinnütziger Tätigkeiten für Asylbewerber könnte nach Ansicht der SPD mehrere positive Effekte erzielen. Genannt werden eine stärkere Einbindung der Betroffenen in das gesellschaftliche Leben, eine gezielte Förderung der Integration durch sinnstiftende Betätigung, eine Stärkung und Unterstützung des Ehrenamts durch ergänzende Hilfeleistungen sowie eine zusätzliche Entlastung kommunaler Strukturen.
"Mit humanistischem Menschenbild nicht vereinbar"
Noch bevor die Diskussion in den politischen Gremien begonnen hat, gibt es Kritik an dem Antrag. Der Kreisverband Salzgitter der Partei Die Linke teilt in einer Pressemitteilung mit, dass man diesen Vorstoß entschieden ablehne. Solche Arbeitsgelegenheiten seien keine freiwillige Beschäftigung, sondern könnten mit Leistungskürzungen bis auf 0 Euro verbunden sein, wenn jemand eine Tätigkeit ablehne. Menschen, die ohnehin in einer schwierigen Lebenslage seien, würden durch Druck und Sanktionen zusätzlich bestraft. Das sei mit einem humanistischen Menschenbild nicht vereinbar.
Wenn die SPD-Ratsfraktion sich nach eigener Aussage an Peine ein Beispiel nehme, bedeute dies auch eine „Aufwandsentschädigung“ für die betroffenen Asylbewerber von 0,80 Euro pro Stunde. Diese Auszahlung sei nicht nur vom gesetzlichen Mindestlohn weit entfernt. 80 Cent seien eine Frechheit, egal für welche Tätigkeit. 80 Cent seien schlicht Ausbeutung.
Drei zusätzliche Stellen?
Zudem wäre der Verwaltungsaufwand enorm, ist sich die Linke sicher: Jede Person müsste auf Eignung und rechtlichen Status geprüft, Einsätze geplant und abgerechnet werden. Zwischen Sozialamt, Ausländerbehörde und Trägern müssten neue Strukturen geschaffen werden. Nach interner Einschätzung wären dafür mindestens drei zusätzliche Stellen in der Ausländerbehörde erforderlich – das entspräche Kosten von rund einer Million Euro jährlich, so die Linke. Diese Ressourcen fehlten dann an anderer Stelle, etwa bei der Bearbeitung regulärer Anträge. Bei der jetzigen Situation der Überlastung im Verwaltungsapparat wäre dies kontraproduktiv.
Auch suggeriere man mit einer solchen Regelung, dass Migranten generell arbeitsunwillig seien, was nicht nur Unfug sei, sondern auch einem rassistischen Weltbild entspringe und dieses in der Gesellschaft fördere.