Coronavirus: Reiserückkehrer dürfen bestimmte Einrichtungen nicht mehr betreten

Rückkehrer aus Gebieten, die besonders vom Coronavirus SARS-CoV-2 betroffen sind, dürfen bestimmte Einrichtungen bis zu 14 Tage nach ihrer Rückkehr nicht mehr betreten.

Auch Krankenhäuser sind von dem Betretungsverbot betroffen - Außer es besteht Behandlungsbedarf. (Symbolbild)
Auch Krankenhäuser sind von dem Betretungsverbot betroffen - Außer es besteht Behandlungsbedarf. (Symbolbild) | Foto: Alexander Panknin

Salzgitter. Im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 weist die Stadt Salzgitter in einer Pressemitteilung auf eine am heutigen Mittwoch erlassene Allgemeinverfügung hin, laut welcher Reiserückkehrer bis zu 14 Tage nach ihrer Ankunft aus Risikogebieten oder Ländern, die von der Ausbreitung besonders betroffen sind, bestimmte Einrichtungen nicht mehr betreten dürfen.


Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet (definiert nach Maßgaben des Robert Koch-Institutes) oder einem besonders betroffenen Gebiet aufgehalten haben dürfen unter anderem Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte, erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen, Schulen, Tagesbildungsstätten, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe wie Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr nicht betreten. Ausgenommen von dieser Regelung seien behandlungsbedürftige Personen.

Besonders gefährdete Personen schützen


Derzeit gehen zunehmend bestätigte Fälle der Erkrankung an COVID-19 zurück auf Kontakte von Rückkehrern von Reisen aus Risikogebieten und besonders betroffenen Gebieten. Die Maßnahme sei notwendig, um die Kontakte zwischen besonders gefährdeten Personen und möglicherweise mit dem Virus infizierten Reiserückkehrern zu unterbinden.

Die Allgemeinverfügung, die ab sofort für die Stadt Salzgitter gültig ist, kann auf der Website der Stadt Salzgitter eingesehen werden. Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen werden gebeten, die Allgemeinverfügung und die Infoflyer den betroffenen Personen in geeigneter Weise zukommen zu lassen.

Weitere Informationen zum Coronavirus in unserere Region finden Sie in unserem Übersichtsartikel


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