Diese Regeln gelten an Parkplätzen für E-Autos in Salzgitter

Was ist zum Beispiel wenn dort E-Autos stehen, die gar nicht laden?

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Werner Heise

Salzgitter. Mittlerweile bundesweit geregelt ist, dass wenn nicht berechtigte Fahrzeuge auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge stehen, ein Bußgeld von 55 Euro droht. Die weiteren Bedingungen zu regeln, liegt dagegen in der Hand der Kommune, oder gegebenenfalls anderer Anbieter der Plätze. regionalHeute.de fragte bei der Stadt Salzgitter nach, wie sie diese Sache angeht.



Anlass war die Mitteilung eines Lesers über Facebook. Dieser teilte uns mit, dass er beobachtet habe, dass auf den E-Parkplätzen Am Pfingstanger häufig Fahrzeuge stehen, die zwar berechtigt seien, ihr Fahrzeug aber gar nicht aufladen. Somit würden sie Fahrzeugen den Platz wegnehmen, die aufgeladen werden sollen.

Stadt hat 60 E-Parkplätze


Die Stadt Salzgitter teilt mit, dass sie insgesamt 60 Parkplätze für E-Autos im Besitz habe. Die Ladeinfrastruktur gehöre aber der WEVG Salzgitter und werde von dieser betrieben. Sämtliche Parkplätze seien wie folgt beschildert: ein Ladesäulenstationsschild mit Parkverbot für zwei Parkplätze und dem Zusatz "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei".

Anderer Grund Am Pfingstanger


Elektroautos, die dort stehen, aber nicht laden, können also genauso belangt werden wie Benziner oder Diesel. Für die E-Ladeplätze Am Pfingstanger gibt es allerdings einen anderen Grund, warum dort keine Autos aufladen: "Die Ladeinfrastruktur Am Pfingstanger ist aktuell noch nicht in Betrieb", teilt Dr. Martin Neumann, stellvertretender Pressesprecher der Stadt Salzgitter, nach Absprache mit der WEVG mit.


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